Bebauungsplan Einheitsgemeinde Stadt Allstedt Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 43 „Energiespeicher Niederröblingen“ der Stadt Allstedt OT Niederröblingen

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 15.09.2025 bis 17.10.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Allstedt hat in seiner Sitzung am 01.09.2025 mit Beschluss-Nr. 116-12/2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Energiespeicher Niederröblingen“ der Stadt Allstedt OT Niederröblingen beschlossen.

Der Standort zwischen der A 38 / A 71, der L 219 und der Gemeindestraße nach Einzingen auf der Gemarkung Niederröblingen soll als Gebiet für die Energiespeicherung in Ergänzung zum Solarpark planungsrechtlich vorbereitet werden.

Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Vorentwurf, Fassung vom 06.06.2025, mit Begründung wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 01.09.2025 mit Beschluss-Nr. 116-12/2025 gebilligt und zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB bestimmt. 

Im Plangebiet soll ein Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Energiespeicher“ entstehen. Ziel ist die Errichtung und der Betrieb eines Energiespeichers zur Speicherung des Stroms aus den angrenzenden Solarparks.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 „Energiespeicher Niederröblingen“ der Stadt Allstedt OT Niederröblingen und die Begründung kann in der Zeit

vom 15.09.2025 bis zum 17.10.2025

im Internet unter https://allstedt.de/buergerservice/bekanntmachungen/ und im Landesportal Sachsen-Anhalt https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Allstedt/beteiligung/themen/1002058 eingesehen werden.

Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Bauverwaltung der Stadt Allstedt, Forststraße 9 in 06542 Allstedt während der Dienststunden (dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 – 12.00 Uhr) im Haus II Raum 12 zur allgemeinen frühzeitigen Information der Öffentlichkeit und Bürger öffentlich aus. Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach Terminvereinbarung möglich.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 17.10.2025 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift in der Bauverwaltung der Stadt Allstedt, Forststraße 9 in 06542 Allstedt oder elektronisch (per Mail unter bauamt@allstedt.de) abgegeben werden.

Kontakt

Frau Franziska Meyer
Telefon: 03465286461
E-Mail: bauamt@allstedt.de

Informationen

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