Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §13(4) WPG zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Allstedt und ihrer Ortsteile
Am 01.01.2024 trat das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Städte und Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener, langfristiger und strategischer Prozess. Ziel dieser Planung ist es zu identifizieren, inwieweit Wärmebedarfe durch vor Ort verfügbare nachhaltige Wärmequellen gedeckt werden können.
Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung in folgende Schritte:
1. Bestandsanalyse und Erfassung der Bedarfe, 2. Analyse der Potentiale für die Wärmenutzung, 3. Auswertung und Entwicklung von Szenarien für die mögliche, dekarbonisierte Wärmeversorgung, 4. Wärmewendestrategie – Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges.
In dieser Bekanntmachung geht es um die öffentliche Auslage des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung. In der Zeit vom
23.01.2026 bis einschließlich 24.02.2026
sind diese Dokumente inklusive der Anlagen im zentralen Landesportal für Bürgerbeteiligungen https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Allstedt/beteiligung/themen/1002862 sowie im Internetportal der Stadt Allstedt unter https://www.allstedt.de/bekanntmachungen/index.php eingestellt und für jedermann abrufbar.
Im gleichen Zeitraum sind sie bei der Stadtverwaltung Allstedt, Haus 2, Zimmer 12, Forststraße 9, 06542 Allstedt während der folgenden Öffnungszeiten:
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.
Während des genannten Zeitraumes besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an bauamt@allstedt.de oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Stellungnahmen sind an die Stadtverwaltung Allstedt, Stichwort Wärmeplanung, Forststraße 9, 06542 Allstedt zu richten.
Hinweise:
1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Planerstellung unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Wärmeplans nicht von Bedeutung ist.
2) Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an bauamt@allstedt.de geschickt werden.
Stadt Allstedt, den 23.01.2026
gez. Kirchner
Bürgermeister
Stadt Allstedt
Fr. Franziska Meyer
034652/86462