Kontaktperson
David Bensch
Sachbearbeiter Verfahrensangelegenheiten
Stadt Burg
Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen
Sachgebiet Stadtplanung-Städtebauförderung
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel.: 03921/921 514
Fax: 03921/921 600
E-Mail: beteiligung-bauleitplanung@Stadt-Burg.de
Internet: www.stadt-burg.de
Datenschutzerklärung
Zusätzliche Informationen der Stadt Burg zur Datenerhebung und – verarbeitung 1 gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Beteiligungen der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Stand: 10.03.2022
In Ausübung der dem Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverwaltung Burg obliegenden Informationspflicht bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist Ihnen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (DatenschutzGrundverordnung, DSGVO) das Folgende mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verwaltungstätigkeit
Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellungen von Satzungen gemäß § 34 Abs.4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.
2. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenerhebung und -verarbeitung ist die Stadt Burg, vertreten durch den Bürgermeister, Herr Phillip Stark, In der Alten Kaserne 2,39288 Burg.
Innenorganisatorisch verantwortlich ist der Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, das Sachgebiet 3.1 - Stadtplanung-Städtebauförderung, Telefon: 03921 / 921 504 für die Bauleitplanung sowie Satzungen nach § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB.
3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Stadtverwaltung Burg
Datenschutzbeauftragte/r der Stadt Burg
In der Alten Kaserne 2 39288 Burg
datenschutz@stadt-burg.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
4a) Zweck der Verarbeitung
Die Daten werden erhoben, um die Aufgaben der Bauleitplanung in der Stadt Burg wahrnehmen zu können, insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt Burg, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Das BauGB sieht vor, dass natürliche und juristische Personen in Bauleitplanverfahren Stellungnahmen abgeben können.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzlich informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.
Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dieses erfolgt in der abschließenden Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung), die der Stadtrat nach der Rechtsvorschrift des BauGB durchzuführen hat. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien nach den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung sowie der Hauptsatzung in der jeweils gültigen Fassung sowie der Geschäftsordnung des Stadtrates, seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt.
Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltene Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussvorlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung der Adressdaten ist erforderlich um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Daten werden auf Grundlage des § 3 BauGB und von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 Nr.1 und 2 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) erhoben und verarbeitet.
5. Automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.
6. Kategorien personenbezogener Daten
Es werden folgende personenbezogenen Datenarten/ -kategorien verarbeitet: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse. Es werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet.
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden erforderlichenfalls folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern zugänglich gemacht:
Innerhalb des Verantwortlichen: Die interne Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt nur soweit erforderlich an Bereiche, deren Belange gegebenenfalls berührt sind und die in weitere Klärungen eingebunden werden sollen. Standardmäßig kann die verwaltungsinterne Datenverarbeitungsabteilung (IT-Administration) bei Systemstörungen auf Daten zugreifen.
Auftragsverarbeiter und Dritte: Im Rahmen der Bauleitplanverfahren können insbesondere zur Beschleunigung gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB Dritten übertragen werden. Die Daten können vom Verantwortlichen an ein von der Stadt Burg beauftragtes Unternehmen weitergegeben werden, dass die Auswertung der Stellungnahmen und die Durchführung des Postversandes übernimmt. Darüber hinaus findet eine softwaregestützte Datenverarbeitung standardmäßig statt. Im Rahmen der Wartung und Pflege durch Auftragsverarbeiter kann ein Zugriff auf die Daten nicht immer ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus werden die Daten dem Stadtrat der Stadt Burg und an die Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung (gemäß Kommunalverfassungsgesetz des Landes, der aktuell geltenden Hauptsatzung und der aktuell geltenden Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte) weitergegeben. Ebenfalls kann eine Weitergabe an die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplanverfahrens auf Rechtsmängel sowie an zuständige Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen erfolgen.
Es findet keine Übermittlung der personenbezogenen Daten an ein Drittland und/oder eine internationale Organisation statt.
8. Dauer der Speicherung
Die erhobenen Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (zum Beispiel Normenkontrollklage) kann zum Beispiel im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden.
Eine dauerhafte Speicherung der erhobenen bzw. von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.
9. Betroffenenrechte
Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:
- Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
- Recht auf Datenberichtigung, sofern die Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO) Art der Berücksichtigung
- Recht auf Löschung der gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzung von Artikel 17 DSGVO zutrifft (Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO),
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Abs.1 lit. b,c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung,
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, dass die Interessen der betroffenen Person überwiegt und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
10. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist das ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.
Die Beschwerde ist zu richten an:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt,
N.N.
Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg
Telefon: 0391 81803-0,
Telefax: 0391 81803-33,
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de.
Weitere Informationen können der Internetseite des Landesbeauftragten unter: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/landesbeauftragter entnommen werden.