Bebauungsplan Stadt Burg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 115 Verbindungsstraße zur L 52 für die 2. Anbindung des Industrie- und Gewerbeparks Burg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 02.08.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung B-Plan 115 Stadt Burg

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Juni 2024 mit der Beschlussvorlage 027/2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 115 „Verbindungsstraße zur L52 für die 2. Anbindung des Industrie- und Gewerbeparks Burg an das überregionale Straßennetz„ und die Begründung in der Fassung vom März 2024 inklusive des Umweltberichtes mit Stand vom Februar 2024 beschlossen und bestimmt, dass eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs 2 BauGB für die Dauer eines Monats zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erörterung und Äußerung ausgelegt werden sollen.

Ziel der Planung ist es, eine Verbindungsstraße zur L52 für die 2. Anbindung des Industrie- und Gewerbeparks Burg an das überregionale Straßennetz zu realisieren.

Der geplante räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:

100/7, 10218 (teilweise), 10220, 10224 (teilweise) in der Flur 36

10175 (teilweise), 10176 (teilweise), 226/1 (teilweise), 228 (teilweise), 230/1 (teilweise), 247/22 (teilweise), 247/23 (teilweise), 247/3, 247/30, 247/4, 248/11, 248/12 (teilweise), 249/1 (teilweise), 252/1 (teilweise), 253/2 (teilweise), 253/3, 253/4 (teilweise), 254/3 (teilweise), 254/4 (teilweise), 255/4, 259/4 in der Flur 37

10000 (teilweise), 15/43, 15/44 (teilweise), 15/47 (teilweise), 15/72 (teilweise), 15/73 (teilweise), 15/90 (teilweise), 15/91 (teilweise), 158/15 (teilweise), 80 (teilweise), 81 (teilweise), 82 (teilweise), 83 (teilweise) in der Flur 38

10004 (teilweise), 10005, 10006, 10007, 10008, 10009 (teilweise), 10053 (teilweise), 145/1 (teilweise), 150/2 (teilweise), 152/1 (teilweise), 318/139(teilweise) in der Flur 47

der Gemarkung Burg.

Im Bebauungsplan soll in der Hauptsache die Festsetzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB erfolgen. Weiterhin sollen randlich betroffene und geeignete Flurstücke oder Teile davon als Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB bzw. als Fläche für die Landwirtschaft i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 18 a BauGB festgesetzt werden.

Die Lage im Raum des geplanten räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 115 ist in der nachfolgenden Karte dargestellt.

Umweltprüfung

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 115 der Stadt Burg sind verfügbar:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 115 vom 07.02.2024 der Landschaftsplanung Dr. Reichhoff als Bestandteil der Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahme der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
  • Biotop- und Nutzungskartierung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
  • Kartierung landschaftsästhetischer Bewertung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
  • Kartierung der naturschutzrechtlich festgesetzten Schutzgebiete (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
  • Eingriffskartierung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
  • Schallimmissionsprognose durch das Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umweltanalyse öko-control GmbH vom 28.09.2022

Im Rahmen der Umweltprüfung liegen nachstehende umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern bereits vor:

  1. Artenschutz und Biotoptypen
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
    • Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land, Fachbereich Umwelt vom 31.08.2023
    • Biotop- und Nutzungskartierung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
    • Kartierung landschaftsästhetischer Bewertung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
    • Kartierung der naturschutzrechtlich festgesetzte Schutzgebiete (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
    • Eingriffskartierung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
  1. Boden / Fläche
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
    • Aussagen zum Schutzgut zur erforderlichen Untersuchung von Bodenbelastungen und zu Kampf­mitteln in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 16.12.2022
    • Aussagen zu Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 15.12.2022
  1. Wasser
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 06.12.2022
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 16.12.2022
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Unterhaltungsverbandes Ehle/Ihle vom 10.10.2022
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landesanglerverbandes vom 14.12.2022
  1. Klima und Luft
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  1. Landschaft
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Kartierung landschaftsästhetischer Bewertung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
  1. Mensch
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 16.12.2022
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 16.12.2022
    • Schallimmissionsprognose durch das Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umweltanalyse öko-control GmbH vom 28.09.2022
  1. Kultur- und Sachgüter
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 17.11.2022

Die Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 115 mit der Planzeichnung und zugehöriger Begründung einschl. des Umweltberichtes liegen

vom 01. Juli 2024 bis einschließlich 02. August 2024

in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 221), zu folgenden Zeiten:

Montag            8.00 – 16.00 Uhr

Dienstag          8.00 – 16.00 Uhr

Mittwoch          8.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag      8.00 – 17.00 Uhr

Freitag             8.00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht auf der Internetseite der Stadt Burg unter www.stadt-burg.de (► Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen) online eingesehen und unter Verwendung der E-mail: beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de können Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist eine Einsichtnahme auch nach telefonischer Vereinbarung unter 03921 / 921-514 (Herr Bensch) bzw. -504 (Herr Wagener) sowie -236 (Frau Gelhard) im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Burg In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten/Raum 221) möglich.

Die Postanschrift der Stadt Burg ist: In der Alten Kaserne 2 in 39288 Burg.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung mit Vertretern der Verwaltung. Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. Durch die Abgabe von Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen wird der Speicherung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zugestimmt.

Hinweis:

Nicht fristgerecht abgegebene Anregungen und Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Burg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

In Ergänzung der Amtlichen Datenschutzhinweise der Stadt Burg (ADSH), bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Burg Nr. 18 vom 23.05.2018, (Kurzlink: https://www.stadt-burg.de/datenschutz/) erfolgen an dieser Stelle weitere Hinweise zum Datenschutz.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 4 Nr. 1 und 2 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA). Sofern Sie Ihre Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationen der Stadt Burg zur Datenerhebung und –verarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Beteiligungen der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) (Stand: 10.03.2022)“, welches mit ausliegt und im Internet unter www.stadt-burg.de (►Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen) heruntergeladen werden kann.

Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren.

Burg, 19. Juni 2024

gez. Stark

Bürgermeister

Kontaktperson

David Bensch

Sachbearbeiter Verfahrensangelegenheiten

Stadt Burg

Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen
Sachgebiet Stadtplanung-Städtebauförderung
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel.: 03921/921 514
Fax: 03921/921 600
E-Mail: beteiligung-bauleitplanung@Stadt-Burg.de
Internet: www.stadt-burg.de

Datenschutzerklärung

Zusätzliche Informationen der Stadt Burg zur Datenerhebung und – verarbeitung 1 gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Beteiligungen der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Stand: 10.03.2022

In Ausübung der dem Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverwaltung Burg obliegenden Informationspflicht bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist Ihnen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (DatenschutzGrundverordnung, DSGVO) das Folgende mitzuteilen:

1. Bezeichnung der Verwaltungstätigkeit

Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellungen von Satzungen gemäß § 34 Abs.4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.

2. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Datenerhebung und -verarbeitung ist die Stadt Burg, vertreten durch den Bürgermeister, Herr Phillip Stark, In der Alten Kaserne 2,39288 Burg.

Innenorganisatorisch verantwortlich ist der Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, das Sachgebiet 3.1 - Stadtplanung-Städtebauförderung, Telefon: 03921 / 921 504 für die Bauleitplanung sowie Satzungen nach § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB.

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Stadtverwaltung Burg
Datenschutzbeauftragte/r der Stadt Burg
In der Alten Kaserne 2 39288 Burg
datenschutz@stadt-burg.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

4a) Zweck der Verarbeitung

Die Daten werden erhoben, um die Aufgaben der Bauleitplanung in der Stadt Burg wahrnehmen zu können, insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt Burg, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Das BauGB sieht vor, dass natürliche und juristische Personen in Bauleitplanverfahren Stellungnahmen abgeben können.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzlich informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dieses erfolgt in der abschließenden Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung), die der Stadtrat nach der Rechtsvorschrift des BauGB durchzuführen hat. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien nach den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung sowie der Hauptsatzung in der jeweils gültigen Fassung sowie der Geschäftsordnung des Stadtrates, seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt.

Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltene Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussvorlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung der Adressdaten ist erforderlich um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Daten werden auf Grundlage des § 3 BauGB und von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 Nr.1 und 2 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) erhoben und verarbeitet.

5. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

6. Kategorien personenbezogener Daten

Es werden folgende personenbezogenen Datenarten/ -kategorien verarbeitet: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse. Es werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden erforderlichenfalls folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern zugänglich gemacht:

Innerhalb des Verantwortlichen: Die interne Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt nur soweit erforderlich an Bereiche, deren Belange gegebenenfalls berührt sind und die in weitere Klärungen eingebunden werden sollen. Standardmäßig kann die verwaltungsinterne Datenverarbeitungsabteilung (IT-Administration) bei Systemstörungen auf Daten zugreifen.

Auftragsverarbeiter und Dritte: Im Rahmen der Bauleitplanverfahren können insbesondere zur Beschleunigung gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB Dritten übertragen werden. Die Daten können vom Verantwortlichen an ein von der Stadt Burg beauftragtes Unternehmen weitergegeben werden, dass die Auswertung der Stellungnahmen und die Durchführung des Postversandes übernimmt. Darüber hinaus findet eine softwaregestützte Datenverarbeitung standardmäßig statt. Im Rahmen der Wartung und Pflege durch Auftragsverarbeiter kann ein Zugriff auf die Daten nicht immer ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus werden die Daten dem Stadtrat der Stadt Burg und an die Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung (gemäß Kommunalverfassungsgesetz des Landes, der aktuell geltenden Hauptsatzung und der aktuell geltenden Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte) weitergegeben. Ebenfalls kann eine Weitergabe an die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplanverfahrens auf Rechtsmängel sowie an zuständige Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen erfolgen.

Es findet keine Übermittlung der personenbezogenen Daten an ein Drittland und/oder eine internationale Organisation statt.

8. Dauer der Speicherung

Die erhobenen Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (zum Beispiel Normenkontrollklage) kann zum Beispiel im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden.

Eine dauerhafte Speicherung der erhobenen bzw. von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

9. Betroffenenrechte

Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
  • Recht auf Datenberichtigung, sofern die Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO) Art der Berücksichtigung
  • Recht auf Löschung der gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzung von Artikel 17 DSGVO zutrifft (Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO),
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Abs.1 lit. b,c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung,
  • Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, dass die Interessen der betroffenen Person überwiegt und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).

10. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist das ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

Die Beschwerde ist zu richten an:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt,
N.N.
Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg
Telefon: 0391 81803-0,
Telefax: 0391 81803-33,
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de.

Weitere Informationen können der Internetseite des Landesbeauftragten unter: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/landesbeauftragter entnommen werden.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltbericht
  • Karten zum Umweltbericht
  • umweltrelevante Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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