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Kommunaler Wärmeplan Dessau-Roßlau - Endbericht

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.10.2025 bis 14.11.2025
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Titelbild Endbericht

Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Wärmeplans, Stand September 2025

Beteiligte: Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange, Kommunalpolitik, weitere interessierte Öffentlichkeit

Zeitraum der öffentlichen Beteiligung: 01.10. bis 31.10.2025

Nach dem Wärmeplanungsgesetz ist die Stadt Dessau-Roßlau verpflichtet, bis spätestens Mitte 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Der kommunale Wärmeplan gibt Orientierung, wie die künftige Wärmeversorgung in Dessau-Roßlau bis 2045 auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann.

Wir laden alle Intressierte herzlich ein, sich über die Wärmeplanung zu informieren, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben.

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Storymap zum kommunalen Wärmeplan

Eine Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse des Wärmeplans in Kartenform finden Sie in einer Storymap.

https://storymaps.arcgis.com/stories/000902210b7d41deb23c843465aa61fb

Was Sie dort tun können

Sie finden dort die wichtigsten Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung in stark verkürzter Form. Wir haben dort die wichtigsten Karten aus dem Entwurf des Wärmeplans besser für Sie anschaulich gemacht.

Sie können in jeder Karte Ihre (oder eine andere) Adresse des Stadtgebietes Dessau-Roßlau eingeben und so die Ergebnisse der Bestands- und Potentialanalyse im Umfeld der Adresse sehen.

Wenn die Adresse in einem Eignungsgebiet für ein Wärmenetz liegt, dann finden Sie weiterhin den Steckbrief für das jeweilige Teilgebiet in einem PDF-Dokument. Hierbei handelt es sich um die Teilgebiete der Stadt, die nach der Eignungsprüfung nach § 14 WPG als potentiell geeignet für ein Wärmenetz bewertet und weiter untersucht wurden.

6 Beiträge

Fragen + Hinweise v.a. hinsichtlich Umstellung der Fernwärme

Sehr geehrte Damen und Herren, Zum Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Dessau-Roßlau habe ich folgende Fragen und Hinweise: Im Kapitel 9.1 Zielszenario Treibhausgasneutralität 2045 steht: „Die Umstellung hin zur treibhausgasneutralen Fernwärme wird zuerst durch den Neubau von zwei iKWK-Anlagen zur Verinselung von Teilnetzen erfolgen, die zum einen die Netzverluste senken und zum anderen durch Einbeziehung von Umweltwärme den Treibhausgasausstoß verringern. Beide Anlagen sind für den Betrieb mit Wasserstoff vorgesehen, mit dem zukünftig vor allem Lastspitzen in der Fernwärme gedeckt werden können.“ Worin liegt die Innovation dieser KWK-Anlagen? Mit welchem Kraftstoff werden diese betrieben? Wann werden diese KWK-Anlagen in Betrieb genommen und wieviel % an Wärmeleistung des kommunalen Fernwärmenetzes sollen diese 2030, 2035, 2040, 2045 abdecken? Im Kapitel 9.2 Entwicklung der Gasversorgung und der Gasnetze steht weiter: „Das Fernwärmenetz soll langfristig über eine Kombination verschiedener Energieträger versorgt werden. Die beiden in Planung befindlichen iKWK-Anlagen der DVV im Rahmen der Wärmenetzverinselung sind erste Schritte in der Umstellung der Fernwärmeerzeugung.“ Wie sehen die weiteren Schritte zur Umstellung der Wärmeerzeugung für das kommunale Fernwärmenetz aus? Wieviel Restbedarf soll durch welche Kraftwerkstypen in 2030, 2035, 2040, 2045 gedeckt werden? Wie kann einem ambitionierten umweltbewussten Bürger der Umstieg auf bzw. das Verbleiben in der Fernwärmeversorgung begründet werden, wenn er auch in wenigen Jahren durch Umstieg auf eine Wärmepumpe (die mit regenerativen Strom betrieben wird) klimaneutral werden kann? Und wird angesichts der aktuell schon vergleichsweise hohen Heizkosten bei der Fernwärmeversorgung davon ausgegangen, dass einige aktuelle Bezieher diese kündigen? Gehen Sie davon aus, dass dadurch (oder durch andere Gründe) die Netzkostenumlagen der verbleibenden Nutzern steigen? Von welchem Fernwärmebezugspreis (Grundpreis und kWh-Preis) in 2030, 2035, 2040 und 2045 gehen Sie aus? Halten Sie angesichts der voraussichtlich hohen Kosten des Aus- und Umbaus der kommunalen Fernwärmversorgung dezentrale bürgerliche oder genossenschaftlich betriebene (kaltes Nah-) Wärmenetze als Ergänzung zum kommunalen Netz oder auch unabhängig davon für sinnvoll und unterstützungswürdig? Mit freundlichen Grüßen J. Lindmaier

Fragen + Hinweise v.a. hinsichtlich Prognoseannahmen

Sehr geehrte Damen und Herren, Zum Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Dessau-Roßlau habe ich folgende Fragen und Hinweise: In Abb. 9-2 ist beschrieben, wie die THG Emissionen für die Wärmeversorgung ggü. 2020 (100%) bis 2045 auf 5% sinken sollen; 2030 sollen diese bereits auf 57% gesunken sein.
 Sind diese 2025 (oder hilfsweise 2024, da 2025 ja noch nicht abgeschlossen ist) de facto auf diesem Zielpfad? Wenn nicht: woran liegt das (an welchem Energieträger und an welchen kausalen Gründen) und was soll in diesem Fall an zusätzlicher Anstrengung unternommen werden, um wieder auf den Zielpfad zu kommen und ggf. die entstandenen übermäßigen Emissionen zu einzusparen? Wird die Einhaltung dieses Zielpfades auch in den zukünftigen Jahren überprüft und mit welchen Strategien und Maßnahmen wird deren Einhaltung sichergestellt? In Abb 9-1 wird die Prognose des Wärmebedarfs nach Energieträger in Dessau-Roßlau von 2020 bis 2045 (2050) dargestellt. Es wird von einem in 20 Jahren um ca. 20% sinkenden Wärmebedarf ausgegangen. Sie geben als wichtigsten Grund hierfür die sinkende Bevölkerungszahl an. Von was für Effekten einer energetischen Sanierungsrate gehen sie aus und wie groß bzw. klein ist diese im Vergleich zu anderen Städte (z.B. Leipzig und Berlin) sowie zu Zielen des Bundes zur jährlichen Sanierungsrate? Wäre eine energetische Sanierung „nach dem 80/20 Pareto-Prinzip“ nicht kosteneffizienter als die Umstellung der Wärmeversorgung - einerseits für die einzelnen Gebäude aber andererseits auch für das kommunaler Wärmeenergiesystem an sich? Wieso gehen Sie von einem steigenden Anteil an Solarthermie aus, während viele private Solarthermie-Anlagen inzwischen abgebaut und oftmals durch PV-Anlagen ersetzt werden? Oder ist hier eine bestimmte andere Form der Solarthermie gemeint - und was für eine? Sie gehen ca. von einer Verdopplung der Biomasse-Nutzung in den nächsten 20 Jahren aus. Sind hier Holzfeuerungsanlagen gemeint? Und wenn ja, begrüßen Sie diese Entwicklung oder nicht und gehen Sie davon aus, dass sie einen Einfluss darauf haben oder dass es sich hierbei um nicht-beeinflussbare Entscheidungen von Privathaushalte handelt. Sind Sie in Ihrer Prognose davon ausgegangen, dass sich diese Haushalte ausschließlich in Gebieten befinden, für die keine Fernwärme angeboten werden kann? Sie gehen von einer Steigerung der Power-to-Gas/Wasserstoff Nutzung in den nächsten 20 Jahren von quasi 0 auf ca. 10 aus. Ist hier „grüner, blauer oder grauer Wasserstoff“ gemeint? Sind hier H2-Systeme in privaten Haushalten (a la HPS Picea) gemeint oder H2-ready Gasheizungen, die „wenig intelligent“ in Dauerlast fahren oder die intelligente Spitzenlastdeckung durch Wasserstoff im Fernwärmenetz in Dunkelflauten? Von welchem Preis pro kWh geht diese Prognose hier aus? Das Fraunhofer ISI Institut rechnet ja in seiner Studie vom Oktober 2025 mit mindestens einer Verdopplung der Heizkosten gegenüber denen einer heutigen Gasheizung. Gehen Sie bei Gasheizungen von erhöhten Netzkostenumlagen bei weniger Nutzern aus und teilweise auch Stilllegung einzelner Stränge, die dadurch unrentabel geworden sind? Mit freundlichen Grüßen J. Lindmaier

geändert von Energiewender am 1. November um 00:04

Ausbau Fernwärmenetz mit Straßensanierungen koppeln

Um unnötige Kosten zu vermeiden, wäre es wichtig, dass bei Straßensanierungen im Ausbau-/Verdichtungsgebiet für Fernwärme rechtzeitig (!) eine Absprache zwischen Stadtverwaltung, Stadtwerke und Anwohner erfolgt. Danke!

Verknüpung der Karten Teilgebiete (KWP) mit der Karte Fernwärmeleitungsnetz aus der Transformationsplanung (DVV)

Liebe Mitstreiter, liebe Frau Tannert, lieber Michael Ahlers, zum Beispiel wäre es sehr hilfreich wenn man die Karte zu den Gebietszuweisungen: dezentrale Wärmebereitstellung oder Eignungsgebieten für die Fernwärme (Seite 101 im Wärmeplan Entwurf Endbericht), mit der Karte des vorhandenen Fernwärmenetzes verknüpfen könnte. Denn im Entwurf des Transformationsplanes hat die DVV ja eine FW-Netzkarte veröffentlicht, in der auch Netzabschnitte bezeichnet sind in denen die Leitungsverluste recht hoch sind. In solchen Gebieten kann es sinnvoll sein die Fernwärmeversorgung einzustellen. Es kann aber auch sinnvoll sein z.B die niedrigen Temperaturen des Rücklaufs als Wärmequelle für Wärmepumpen zu nutzen. Hätte man die Karten, könnte man sehen ob sich geeignete Wohnbebauung in der Nähe der Netze befindet. Herr Kitzing von der DVV hatte ja schon Montag (13. 10. in der Marienkirche), dass die FW wirtschaftlicher bereitgestellt werden könne, wenn die Wassertemperatur in den Wohnungsheizkörpern statt 70°-80° nur noch 50° Grad betragen würde. Als Quellwärme für Wärmepumpen wären ein 5° bis 10° Grad warmer Rücklauf immer noch viel effizienter als Luft bei 0° oder Minustemperaturen. b.petersen@energietisch-dessau.de

Diskussionsforum am Energietisch

Wer Interesse daran hat, die Inhalte der KWP zu erfassen und zu diskutieren, ist jeden Mittwoch von 16 Uhr bis 19 Uhr herzlich ins Werkstattcafe (Ferdinand von Schill Str. 3) eingeladen. Da gibt es Expertise zu den manchmal nicht ganz einleuchtenden Einschätzungen der Fachplaner. Wir können uns auch ausgewählte Stadtbezirke vornehmen, für die die Planer Maßnahmen vorgeschlagen haben. Die können wir verwerfen und eigene Vorschläge machen. Wir können uns über die Zukunft der Fernwärme in Dessau unterhalten, oder über geeignete Wärmequellen für Wärmepumpen, oder über die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßmahmen, oder, oder... . Stoff bieten die Karten, Tabellen und Zahlen jedenfalls zu Hauf. Kommen sie vorbei, bringen sie Ideen mit, vielleicht etwas relevantere als die zur Abwärmenutzung aus Krematorien, Die Wärmewende hat gerade erst begonnen, allemal ein spannendes Thema. lg Burkhard Petersen Energietisch Dessau e.V. b.petersen@energietisch-dessau.de

Nutzung der Wärme aus dem Krematorium

Aktuell wird die Wärme aus dem Krematorium ungenutzt in die Umwelt geblasen. Nur in der kalten Jahreszeit wir ein Teil der Wärme zur Beheizung der Verwaltungsgebäude auf dem Zentralfriedhof genutz. Es wäre doch sinnvoll die Wärme besser zu nutzen und für die Stromerzeugung einzusetzten bzw. aus dem erzeugten Strom Wasserstoff zu erzeugen,was dann wieder im Krematorium eingesetzt werden kann. So wie es bereits einige moderne Krematorien tun, die völlig autark arbeiten. Wie auch immer die Wärme in Zukunft genutz wird,hier gibt es jedenfalls noch Ressourcen die in der Zukunft genutzt werden könnten

Kontakt

Stadt Dessau-Roßlau

Dezernat für Bauen und Stadtgrün

Stabsstelle Klimaschutz

klimaschutz@dessau-rosslau.de

Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZINFORMATION

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Dessau-Roßlau

Stand 31.01.2024

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-

Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Stadt Dessau-Roßlau geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir

verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Die Stadt Dessau-Roßlau, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Dr. Robert Reck,

Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau, E-Mail: ob@dessau-rosslau.de, Telefon: 0340 204

1000, Fax: 0340 204 269 1201 verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Dezernat für Bauen und Stadtgrün – Klimaschutzmanagement, E-Mail: klimaschutz@dessau-rosslau.de, Fon: 0340 204 2301.

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau,

E-Mail: datenschutz@dessau-rosslau.de

Fon: 0340 204 1709, Fax: 0340 204 269 1709

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Es handelt sich um die Aufstellung einer Kommunalen Wärmeplanung nach Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Wahrnehmung dieser öffentlichen Aufgabe erforderlich und liegt im öffentlichen Interesse (gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e i. V. m. Art. 6 Abs. 2, 3 DS-GVO). Sie erfolgt zum Zwecke der Durchführung o. g. Verfahren

insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine

geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • dem Stadtrat und den Ortschaftsräten bzw. Stadtbezirksbeiräten der Stadt Dessau-Roßlau zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung nach den Vorgaben des
  • Kommunalverfassungsgesetzes des Landes, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte,
  • höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln,
  • Dritten, denen die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 6 WPG)

Eine Übermittlung an ein Drittland ist unsererseits nicht beabsichtigt. Im Übrigen werden Ihre

Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie

darin eingewilligt haben.

5. Kategorien personenbezogener Daten

Von der Verarbeitung betroffen ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 7 WPG (Öffentlichkeitsbeteiligung) Sie meint jedermann, d. h. jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten oder Interessen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an der Wärmeplanung hat oder dies zeigt. Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten,
  • personenbezogene Daten, die für die Wärmeplanung relevant sind.

6. Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie sie für die

Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung erforderlich sind. Die Daten werden bis drei Monate nach der Beschlussfassung zur Kommunalen Wärmeplanung durch den Stadtrat Dessau-Roßlau gespeichert.

7. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über die von Ihnen bei uns gespeicherten

personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO). Ferner besteht ein

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich

zur Aufgabenerfüllung erfolgt; ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen

bereitgestellten Daten.

Sollten Sie von Ihren Betroffenenrechten Gebrauch machen prüft die Stadt Dessau-Roßlau,

ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz

Sachsen-Anhalt, Geschäftsstelle und Besucheradresse: Otto-von-Guericke-Straße 34a,

39104 Magdeburg, Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg, Fon: 0391 / 81803 - 0,

Fax: 0391 / 81803 - 33, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de,

Internet: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/landesbeauftragter.

8. Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Soweit Sie uns eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO) zur Verarbeitung von

personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke gegeben haben, ist die Rechtmäßigkeit der

Verarbeitung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf verarbeiteten Daten sind dann rechtmäßig verarbeitet und von einem solchen Widerruf nicht berührt. Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DSGVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.

9. Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung

des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

10. Datenquelle

Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre

Anregungen oder Bedenken. Daneben werden personenbezogenen Daten unter Beachtung

der gesetzlichen Vorschriften auch aus öffentlich zugänglichen und / oder für die Wärmeplanung relevanten Datenquellen ermittelt.

11. automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22

Abs. 1 und 4 DSGVO.

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