Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 04/2023 „Oschersleber Weg“ im Ortsteil Klein Oschersleben, Oschersleben (Bode)
Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. September 2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich:
Lage: Der festgelegte Geltungsbereich liegt im Norden des Ortsteils Klein Oschersleben und wird nördlich und westlich durch landwirtschaftliche Fläche, südlich durch die Straße „Oschersleber Weg“ und östlich durch die Straße „Neubauer Weg“ begrenzt.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Klein Oschersleben in der Flur 4 das Flurstück 824.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 6.500 m².
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom
10. November 2025 bis einschließlich zum 12. Dezember 2025
in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus.
Die Auslage erfolgt zu den Dienstzeiten:
Montag Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), I. Obergeschoss, während der Dienststunden abgegeben werden.
Um eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch 03949/912-223 oder per E-Mail planungsabteilung@oscherslebenbode.de) wird gebeten.
Die Abgabe ist auch per E-Mail bis zum 12. Dezember 2025 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an die E-Mailadresse planungsabteilung@oscherslebenbode.de.
Zusätzlich wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) https://www.oscherslebenbode.de/Home/Wirtschaft-Bauen/Bauen/Öffentlichkeitsbeteiligung/ und auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oschersleben/beteiligung/themen/1002352 veröffentlicht.
Hinweise:
Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden oder telefonisch unter 03949/912-223 vereinbart werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Ergänzender Hinweis:
Aufgrund der noch fehlenden Begründung mit Umweltbericht wird die Auslage verlängert. Die Begründung mit Umweltbericht steht vermutlich ab dem 17.11.2025 zur Verfügung, weshalb sich die Auslage bis zum 19.12.2025 verlängert. Während des Zeitraums vom 10.11. bis 19.12.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), I. Obergeschoss, während der Dienststunden abgegeben werden. Um eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch 03949/912-223 oder per E-Mail planungsabteilung@oscherslebenbode.de) wird gebeten. Die Abgabe ist auch per E-Mail bis zum 19. Dezember 2025 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an die E-Mailadresse planungsabteilung@oscherslebenbode.de.
Herr Bernd Schmidt Telefon: 03949 912 223 E-Mail: bernd.schmidt@oscherslebenbode.de
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