Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 BauGB und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 01/2024 „PV-Anlage Schweinemastanlage“ im Ortsteil Hornhausen, Oschersleben (Bode)
Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 den Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 BauGB beschlossen. Die Stadt Oschersleben (Bode) informiert mit dieser Bekanntmachung zeitgleich über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Geltungsbereich:
Lage: Der Geltungsbereich befindet sich auf einem ehemaligen Schweinemastanlage im Ortsteil Hornhausen. Er wird begrenzt nördlich und östlich durch landwirtschaftliche Fläche, südlich durch die Straße „Neubrandslebener Chaussee“ und westlich durch eine bestehende Gewerbefläche. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hornhausen in der Flur 4 die Flurstücke 510 und 512
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 18.000 m².
Der Vorentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
10. November 2025 bis einschließlich zum 12. Dezember 2025
in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus.
Die Auslage erfolgt zu den Dienstzeiten:
Montag Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), I. Obergeschoss, während der Dienststunden abgegeben werden.
Um eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch 03949/912-223 oder per E-Mail planungsabteilung@oscherslebenbode.de) wird gebeten.
Die Abgabe ist auch per E-Mail bis zum 12. Dezember 2025 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an die E-Mailadresse planungsabteilung@oscherslebenbode.de.
Zusätzlich wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) https://www.oscherslebenbode.de/Home/Wirtschaft-Bauen/Bauen/Öffentlichkeitsbeteiligung/ und auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oschersleben/beteiligung/themen/1002353
veröffentlicht.
Hinweise:
Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden oder telefonisch unter 03949/912-223 vereinbart werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Herr Bernd Schmidt Telefon: 03949 912 223 E-Mail: bernd.schmidt@oscherslebenbode.de
Datenschutz