Hilfe

Im Hilfebereich finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Nutzung des Beteiligungsportals. Mit der Nutzung dieses Angebotes bestätigen Sie die Anerkennung der Benutzerregeln.

Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Webseite

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt als Betreiber der E-Government Basiskomponente "Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt" ist bemüht, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) und die Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

Die Website wurde mehrfach geprüft und an die Anforderungen zur Barrierefreiheit angepasst. Sie ist derzeit noch nicht vollständig mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar, wird jedoch regelmäßig überarbeitet, um die Zugänglichkeit noch weiter zu verbessern.

Zu beachten ist, dass folgende Inhalte zum Teil nur eingeschränkt zugänglich sind:

  • PDF-Dokumente,
  • Videos,
  • Kartenanwendungen,

wobei bspw. bei zugrundeliegenden Kartendaten aufgrund ihrer technischen Struktur keine 100-prozentige Barrierefreiheit erreichbar ist.

Kontakt für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.

E-Mail: beteiligungsportal@sachsen-anhalt.de

Überwachungsstelle für Barrierefreiheit, Unfallkasse Sachsen-Anhalt

Die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit des Landes Sachsen-Anhalt prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Nutzen Sie das Formular auf der Unterseite -> Kontakt Überwachungsstelle, um im Bedarfsfall eine Nachricht an die Überwachungsstelle zu übermitteln.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier (https://www.lf-barrierefreiheit-st.de).

Schlichtungsverfahren / Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Sachsen-Anhalt einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Ziel ist es, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung zu finden und eine weitere Verbesserung der Barrierefreiheit zu erreichen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle unter folgender Rufnummer zu erreichen: 03923 751 173.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle Sachsen-Anhalt finden Sie hier (https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle).

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