Bebauungsplan Verbandsgemeinde Vorharz Erneute Beteiligung

3. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Schwanebeck“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.08.2025 bis 02.10.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Schwanebeck hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 18.11.2021, die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Schwanebeck“ beschlossen. Das Ziel der Änderung ist die Neuausrichtung des Windparks mit neuen Windkraftanlagen.

Das Plangebiet umfasst einer Fläche von ca. 240 ha.

Aufgrund von Korrekturen im Geltungsbereich wird der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Schwanebeck“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zur Beteiligung veröffentlicht.

Der 2. Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Schwanebeck“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und umweltbezogene Stellungnahmen, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

25.08.2025 bis einschließlich 02.10.2025

auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:

Verbandsgemeindeverwaltung / Bau und Bauordnung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung / Schwanebeck

Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter dem folgenden Link einsehbar:

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/bauleitplanung_v4/index.html?lang=de

Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu den Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Die Stellungnahme senden Sie bitte an Info@vorharz.net oder an die Adresse der Verbandsgemeinde Vorharz.

Kontakt

Herr Torsten Ilgenstein
Telefon: 039423 851 67
E-Mail: torsten.ilgenstein@vorharz.net

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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