Der Stadtrat der Stadt Schwanebeck hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 18.11.2021, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windpark Schwanebeck - Erweiterung“ im Parallelverfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung des schon bestehenden Windparks in Schwanebeck.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 164 ha.
Aufgrund von Korrekturen im Geltungsbereich wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Windpark Schwanebeck - Erweiterung“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zur Beteiligung veröffentlicht.
Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan „Windpark Schwanebeck - Erweiterung“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und umweltbezogene Stellungnahmen, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
25.08.2025 bis einschließlich 02.10.2025
auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:
Verbandsgemeindeverwaltung / Bau und Bauordnung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung / Schwanebeck
Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter dem folgenden Link einsehbar:
https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/bauleitplanung_v4/index.html?lang=de
Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu den Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.
Herr Torsten Ilgenstein Telefon: 039423 851 67 E-Mail: torsten.ilgenstein@vorharz.net