Der Stadtrat der Stadt Allstedt hat mit Beschluss-Nr. 178-17/2026 vom 16.03.2026 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 9 „Am Westerbach“ der Stadt Allstedt OT Sotterhausen beschlossen sowie den Entwurf, Stand Februar 2026, mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Es umfasst die Flurstücke 241/50, 300/50 und 301/50 der Flur 1 in der Gemarkung Sotterhausen. Die Lage des Plangebietes ist der beigefügten Karte zu entnehmen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 9 „Am Westerbach“ der Stadt Allstedt OT Sotterhausen und die Begründung liegen in der Zeit
vom 10.04.2026 bis zum 11.05.2026
im Internet im zentralen Landesportal für Bürgerbeteiligungen unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/allstedt/beteiligung/themen/1003345 sowie im Internetportal der Stadt Allstedt unter https://www.allstedt.de/bekanntmachungen/index.php eingestellt und für jedermann abrufbar.
Im gleichen Zeitraum sind die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Allstedt, Haus 2, Zimmer 12, Forststraße 9, 06542 Allstedt während der folgenden Öffnungszeiten:
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 11.05.2026 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift in der Bauverwaltung Allstedt oder elektronisch (per Mail unter bauamt@allstedt.de) abgegeben werden.
Nicht rechtzeitig abgegeben Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB (in Verbindung mit §3 Abs. 2, Satz 4 BauGB) bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Frau Franziska Meyer Telefon: 034652/86462 E-Mail: bauamt@allstedt.de
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