Flächennutzungsplan Einheitsgemeinde Stadt Allstedt Erneute Beteiligung

Punktuelle Änderung der Teil-Flächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Allstedt, Nienstedt und Niederröblingen

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.04.2026 bis 11.05.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt hat mit Beschluss-Nr. 22-2/2024 vom 19.08.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Teil-FNP Gemeinde Niederröblingen, der 1. Änderung des Teil-FNP Gemeinde Nienstedt und der 5. Änderung des Teil-FNP Stadt Allstedt beschlossen. Der Vorentwurf, Stand August 2024, mit Begründung wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 19.08.2024 mit Beschluss-Nr. 22-2/2024 gebilligt und zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Entwurf, Stand 28.05.2025 mit Planzeichnung, Begründung nebst Anlagen (EE-Konzept und Umweltbericht) wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 01.09.2025 mit Beschluss-Nr. 115-12/2025 gebilligt und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Da die vorliegende punktuelle Änderung drei Teilflächennutzungspläne betrifft (Gesamtfläche über 3 FNP 175,9 ha), werden diese folgend genauer dargestellt.

Das Plangebietes der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Niederröblingen liegt im Nordosten der Gemeinde Niederröblingen. Die Änderung ist aufgeteilt in drei Teilflächen (TF), bestehend aus TF 1 (BBP Nr. 37), TF 2 (BBP Nr. 39) und TF 3 (BBP Nr. 43) (vgl. Abbildung 1 und Planzeichnung). Die Teilfläche TF 1 weist eine Größe von ca. 107,8 ha, die Teilfläche TF 2 eine Größe von 11,2 ha und die Teilfläche TF 3 eine Größe von 3,6 ha auf. Somit beträgt die Fläche der Teil-FNP Änderung Niederröblingen 122,6 ha.

Das Plangebietes der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Nienstedt liegt im Süden zwischen der Gemeinde Nienstedt und der Gemeinde Einzingen. Die Änderung betrifft die Teilfläche TF 4 (BBP Nr. 37) (vgl. Abbildung 2 und Planzeichnung).

Die Teilfläche TF 4 weist eine Größe von ca. 14,5 ha auf. Somit beträgt die Fläche der Teil-FNP Änderung Nienstedt 14,5 ha.

Das Plangebietes der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Stadt Allstedt liegt nordwestlich der Stadt Allstedt. Die Änderung betrifft die Teilflächen TF 5 (BBP Nr. 37) und die Teilfläche TF 6 (BBP Nr. 38) (vgl. Abbildung 3 und Planzeichnung).

Die Teilfläche TF 5 weist eine Größe von ca. 1,2 ha und die Teilfläche TF 6 von ca. 37,6 ha auf. Somit beträgt die Fläche der Teil-FNP Änderung Allstedt 38,8 ha.

Mit der punktuellen Änderung der drei Teilflächennutzungspläne soll ein Beitrag zur alternativen Energiegewinnung geleistet werden, um die Umsetzung der Klimaschutzziele voran zu treiben und den Anteil an erneuerbaren Energien im bundesweiten Strommix zu erhöhen. Weiterhin soll mit der Änderung der Teilflächennutzungspläne die Voraussetzung der weiteren Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 37; Nr. 38; Nr. 39 und Nr. 43 und den gesetzlichen Regelungen des §8 Abs. 2 und 3 BauGB Rechnung getragen werden.

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt hat in seiner Sitzung vom 16.03.2026 (Beschluss-Nr. 180-17/2026) die erneute Offenlage des Entwurfs der Teil-FNP Änderung gebilligt. Im Rahmen der förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll die erneute Offenlage des Entwurfs veröffentlicht und nach § 4 Abs. 2 BauGB die betroffenen Träger öffentlicher Belange mit Einwendungen aus der ersten Entwurfsbeteiligung erneut beteiligt werden. In der bereits erfolgten Entwurfsbeteiligung wurde seitens der TÖB festgestellt, dass im Bekanntmachungstext die Angaben zu umweltbezogenen Informationen fehlen und somit ein beachtlicher Bekanntmachungsfehler vorliegt. Aus diesem Grund muss eine erneute Offenlage der Entwurfsunterlagen erfolgen.

Der Entwurf für den Bebauungsplan in der Fassung vom Februar 2026 mit der dazugehörigen Planzeichnung und Begründung mit Anlagen wird in der Zeit

vom 10.04.2026 bis zum 11.05.2026

Im Internet im zentralen Landesportal für Bürgerbeteiligungen unter

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/allstedt/beteiligung/themen/1003347

sowie im Internetportal der Stadt Allstedt unter

https://www.allstedt.de/bekanntmachungen/index.php

eingestellt und für jedermann abrufbar.

Im gleichen Zeitraum sind sie bei der Stadtverwaltung Allstedt, Haus 2, Zimmer 12, Forststraße 9, 06542 Allstedt während der folgenden Öffnungszeiten:

Dienstag:            09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag:       09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

Freitag:                09.00 – 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung i.d.F. des Entwurfs (Stand 02/2026)
  • Begründung zum Entwurf der Teil-FNP Änderungen (Stand 02/2026)
  • Umweltbericht zu den Teil-FNP Änderungen (Stand 02/2026)
  • Fortschreibung städtebauliches EE-Konzept (Stand 09/2026)
  • Erläuterung der Standortkonzeption Photovoltaik im Gemeindegebiet Allstedt (Stand 02/2026)
  • Bereits vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen

Als umweltrelevante Informationen liegt der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit aus. Der Umweltbericht wurde gemäß den Maßgaben der §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB erstellt.

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

Schutzgüter:

  1. Menschen

Umweltauswirkungen:

  • Baubedingte baubedingte Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Abgase, Erschütterungen 
  • betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Immissionen
  1. Arten- und Lebensgemeinschaften mit biologischer Vielfalt

Umweltauswirkungen:

  • Überbauung von Biotopen, Tötung/Verletzung, Störung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von streng und besonders geschützten Arten
  • Überbauung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten möglich (Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien
  1. Boden und Fläche

Umweltauswirkungen:

  • Bodenqualität und -funktionen, bestehende Belastungen, Flächennutzung und Versiegelung, Auswirkungen, Bau-, Anlage- und Betriebsfolgen, Erosionsrisiken und Schutzmaßnahmen
  1. Wasser

Umweltauswirkungen:

  • Oberflächengewässer, Grundwasser, Wasserhaushalt, Stoffeinträge, Flächennutzung und Versiegelung, Auswirkungen, Bau-, Anlage- und Betriebsfolgen
  1. Klima und Luft

Umweltauswirkungen:

  • Kaltluftentstehung und Mikroklima, Luftaustausch und Luftbewegung, Emissionen, klimatische Auswirkungen, Bau-, Anlage- und Betriebsfolgen, globale Klimaauswirkung,
  1. Landschaftsbild/ Landschaftserleben

Umweltauswirkungen:

  • ästhetische und identitätsstiftende Funktion des Landschaftsbildes, Erholungswert der Landschaft, landschaftliche Vorbelastungen, Sichtbarkeit und Fernwirkung von PV- und Windenergieanlagen, Störung von Horizontlinien und Landschaftseigenart, Licht-, Lärm- und Bewegungseffekte, Eingriffskonzentration als Planungsgrundsatz, landschaftsbildbezogene Kompensation, Auswirkungen, Bau-, Anlage- und Betriebsfolgen
  1. Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltauswirkungen:

  • archäologische Bodendenkmale, kulturhistorische Bedeutung des Raums, Baudenkmale und Landmarken, Sichtbeziehungen und kulturelle Landschaft, Risiken durch Erdarbeiten, visuelle Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen, Denkmalschutzmaßnahmen, Kompensationsansätze, Auswirkungen, Bau-, Anlage- und Betriebsfolgen

Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:

[1]       Stellungnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 17.10.2025

[2]       Stellungnahme der regionalen Planungsgemeinschaft Harz vom 17.10.2025

[3]       Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes ST Referat 404/ Wasser vom 16.10.2025

[4]       Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes ST Referat 407/ Naturschutz vom 16.10.2025

[5]       Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes ST Referat 409/ Agrarwirtschaft

             vom 08.10.2025

[6]       Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes ST Referat Immissionsschutz vom 13.10.2025

[7]       Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbH vom 09.10.2025

[8]       Stellungnahme des Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt vom 18.09.2025

[9]       Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) vom 09.10.2025

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Teil-FNP Gemeinde Niederröblingen, der 1. Änderung des Teil-FNP Gemeinde Nienstedt und der 5. Änderung des Teil-FNP Stadt Allstedt gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Allstedt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Frau Franziska Meyer
Telefon: 034652/86462
E-Mail: bauamt@allstedt.de

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