Bebauungsplan Stadt Halberstadt Frühzeitige Beteiligung

Stadt Halberstadt, Bebauungsplan Nr. 84 "Gästehaus Spiegelsberge"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.11.2025 bis 05.12.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 84 "Gästehaus Spiegelsberge"

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Am 21.11.2024 hat der Stadtrat der Stadt Halberstadt die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 84 "Gästehaus Spiegelsberge" – beschlossen [Beschluss BV 72 (VIII/2024-2029)], bekanntgemacht im Amtsblatt des Landkreises  Nr. 19/2024  vom 23.12.2024.

Das Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt, angrenzend an das bebaute Stadtgebiet und eingebettet in den historischen Landschaftspark Spiegelsberge. Es umfasst  im Wesentlichen das Grundstück und das Gebäude des „Gästehauses Spiegelsberge“, hier insbesondere die Flurstücke 39 und 166 der Flur 18. Konkret wird die Fläche wie folgt begrenzt:

  • im Osten von der Kirschallee
  • im Norden von dem Spiegelsbergenweg
  • im Süden vom Tiergarten Halberstadt
  • im Westen vom Landschaftspark Spiegelsberge

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist dem folgenden Plan zu entnehmen.

Ziel/Zweck: Der Landschaftspark und das „Gästehaus“ sind sowohl regional als auch überregional in die Tourismuslandschaft eingebunden. Ziel ist es, das Gesamtareal der Spiegelsberge unter Freizeit- und Tourismusaspekten zu entwickeln. Dies beinhaltet auch die Vorhaltung tourismusnaher Dienstleistungsangebote. Der Bebauungsplan Nr. 84 wird als einfacher Bebauungsplan aufgestellt, welcher lediglich die Art der Nutzung verbindlich regeln soll. Es soll ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fremdenbeherbergung und Gastro“ festgeschrieben werden. Denkbar wären beispielsweise: z.B. Hotels, Gasthäuser, Pensionen oder Jugendgästehäuser und auch gastronomische Einrichtungen im Sinne von Schank- und Speisewirtschaften. Damit entspricht die avisierte Nutzung weitgehend der bislang ausgeübten Nutzung des Gästehauses.

Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich­keit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Vorentwurfs­unterlagen im Internet durchgeführt.

Der Vorentwurf ebenso wie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sind in der Zeit

vom 03.11.2025 bis 05.12.2025

ins Internet eingestellt und auf den Internet-Seiten der Stadt unter www.halberstadt.de / Leben + Wohnen /Bauen und Wohnen / Öffentlichkeitsbeteiligung (Link: https://www.halberstadt.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung-hbs.html ) einsehbar. Ebenfalls sind die Unterlagen über das Geodatenportal des Landes (Link: Sachsen-Anhalt-Viewer über Kartenauswahl „Planen und Bauen“ – „kommunale Bauleitplanung“ (Bebauungspläne anzeigen) zugänglich.  Darüber hinaus können die Dokumente auch über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen Anhalt (Link: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Vorentwurf vom 03.11.2025 bis 05.12.2025 in der Stadt Halberstadt, Abteilung Stadtplanung, Südanbau, Dachgeschoss, Domplatz 49, 38820 Halberstadt während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Bis zum 05.12.2025 erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung  eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten; der Öffentlichkeit wird während dieser Frist Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll in elektronischer Form erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Bei Fragen oder Hinweisen zur Planung, bei Erörterungsbedarf sowie zur Äußerung bestehen – neben der Einsichtnahme/Erörterung vor Ort - die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Post:        Stadt Halberstadt,

                Abt. Stadtplanung,

                Domplatz 49

                38820 Halberstadt

E-Mail:      stadtplanung@halberstadt.de

Telefon:    03941-551613 oder 03941-551611

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und

§ 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Kontakt

Frau Winkler

Post:        Stadt Halberstadt,

                Abt. Stadtplanung,

                Domplatz 49

                38820 Halberstadt

E-Mail:      stadtplanung@halberstadt.de

Telefon:    03941-551613 

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und

§ 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Mit der Abgabe Ihrer Stellungname stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Name, Adresse, email-Adresse) zu.

Die Daten werden im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt (hier: Mitteilung der Abwägungsentscheidung über Ihre Stellungnahme).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“.

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