Bebauungsplan Gemeinde Biederitz Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 58/2023 „Friedensstraße-Nordseite“ Biederitz

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 13.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Biederitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.06.2025 die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 58/2023 „Friedensstraße – Nordseite“ OT Heyrothsberge bestehend aus dem Entwurf der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht gefasst. Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58/2023 „Friedensstraße - Nordseite“ OT Heyrothsberge – Gemeinde Biederitz (Geltungsbereich siehe Kartenausschnitt) wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht und zusätzlich ausgelegt.

Ziel/ Zweck: Mit dem Bebauungsplan Nr. 58/2023 „Friedensstraße - Nordseite“ OT Heyrothsberge – Gemeinde Biederitz sollen Wohnbauflächen für Einfamilien- und Doppelhausbebauung erfolgen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flur 4 mit folgenden Flurstücken: 14/33, 14/34, 14/35 und 10430. Die verbindliche Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu dem Entwurf elektronisch an die E-Mail-Adresse kbahr@gemeinde-biederitz.de übermitteln oder Sie bei Bedarf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Die Stellungnahmen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutz­information im Rahmen der Bauleitplanung.

Veröffentlichungsfrist: Vom 09. März 2026 bis einschließlich 13. April 2026

werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und hierzu auf die folgenden Internetseiten eingestellt:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen innerhalb der genannten Frist im Rathaus Biederitz, Amt 2 Bau- und Ordnungsamt, 2. Obergeschoss während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt und zur Einsicht bereitgehalten:

Montag:            von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag:          von 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Donnerstag:      von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag:             von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung einsehbar.

Ort: Rathaus Biederitz, Magdeburger Straße 38, 39175 Biederitz, OT Biederitz

Biederitz, den 19. Februar 2026

Gez. K. Gericke

Bürgermeister

Kontakt

Kristina Bahr
Telefon: 03929260321
E-Mail: kbahr@gemeinde-biederitz.de

Datenschutzerklärung

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