Bebauungsplan Hansestadt Gardelegen Öffentliche Auslegung

Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "PVFA Alte Schweinemastanlage" im OT Letzlingen (LET-02)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.07.2025 bis 01.09.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.05.2025 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PVFA Alte Schweinemastanlage“ im OT Letzlingen (LET-02) gebilligt und beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.

Planungsziel ist die bisher als Landwirtschaft und Altlastenfläche festgesetzte Fläche nunmehr als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien als Photovoltaikfreiflächenanlage (SO Photovoltaik) auszuweisen.

Der Geltungsbereich ist der Anlagen zu entnehmen.

Das Gebiet befindet sich auf dem Gebiet der Hansestadt Gardelegen, in der Gemarkung Letzlingen, nordöstlich der Ortschaft Letzlingen, auf dem Gelände der alten Schweinemastanlage.

Gemarkung:               Letzlingen

Flur:                            2

Flurstücke:                  169/5, 169/6, 219 sowie i.T. 218

Das betreffende Plangebiet umfasst eine Geltungsbereichsfläche von ca. 3,16 ha, von der 1,76 ha mit einer Photovoltaikfreiflächenanlage bebaut werden sollen.

Das Plangebiet wird in drei Baufelder eingeteilt. Baufeld 1 und 2 sind als Bauflächen für die Photovoltaikfreiflächenanlage vorgesehen. Das Baufeld 3 wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt.

Die westliche Grenze zum Plangebiet bildet die Kreisstraße K1101, von welcher das Gebiet verkehrstechnisch erschlossen wird. In nördlicher Richtung schließen sich landwirtschaftliche Flächen an. Im Osten und Süden umgeben Waldflächen das Plangebiet.

Der Entwurf zum Vorhaben wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom:

28.07.2025 bis 01.09.2025

zu den während der Veröffentlichung geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 211 öffentlich ausgelegt.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montag           09:00-12:00 Uhr

Dienstag         09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag            09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-186).

Der Entwurf kann über das Zentrale Landesportal für Raumordnung- und Bauleitplanung:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/rbplan/startseite

und ebenfalls auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik „Wirtschaft & Stadtentwicklung“ > „Bauordnung & Bauleitplanung“ > „Laufende Bauleitplanung“ eingesehen werden:

https://www.gardelegen.de/bauleitplanung

Während der Veröffentlichung können von jeder Person Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Entwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, gern über das oben genannte Portal des Landes Sachsen-Anhalt oder per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Alte Schweinemastanlage“ im OT Letzlingen (LET-02), bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie aus den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen verfügbar.

Schutzgut Fauna, Flora und biologische Vielfalt, Artenschutz

    • Begründung Vorentwurf Gliederungspunkt 3 mit Informationen zu übergeordneten Planungen
    • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 29.11.2023 mit den Hinweisen auf die Einhaltung des Umweltschadensgesetzes und des Artenschutz-rechtes insbesondere auf § 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz sowie auf die §§ 44 und 45 des BNatSchG
    • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel, Abt. Natur- und Landschaftspflege, Abt. Forstwirtschaft und Wald vom 05.12.2023 mit dem Hinweis auf artenschutzrechtliche Betrachtung nach dem §§ 39 und 44 BNatSchG, Abstimmung des Untersuchungsumfanges mit der unteren Naturschutzbehörde, Notwendigkeit der Eingriffsregelung und Bilanzierung des Eingriffs
    • Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt vom 08.12.2023 mit den Hinweisen zur Untersuchung von möglichen Vorkommen von Fledermäusen, Amphibien und Reptilien und zur Brutvogelkartierung
    • Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. vom 11.12.2023 mit Hinweisen zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes
    • Stellungnahme des Landeszentrum Wald vom 08.12.2023 mit Hinweisen zum Mindestabstand der Umzäunung zum Wald
    • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark vom 18.12.2023 mit Hinweisen auf notwendige Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen

Schutzgut Fläche

    • Begründung Vorentwurf Gliederungspunkte 2,3 und 4 mit Information zur Makrolage, übergeordneten Planungen und gesamträumlichem Planungskonzept
    • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel, Abt. Landesentwicklung, Abt. Natur- und Landschaftspflege vom 05.12.2023 mit Hinweisen zur Landesentwicklung, Raum-ordnung und Bauleitplanung
    • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark vom 18.12.2023 mit Hinweisen zur landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen, der Einfriedung, der Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Einschätzung als Konversionsfläche
    • Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark vom 16.11.2023 mit Hinweisen zur Vereinbarkeit mit den Zielen der regionalen Planungsgemeinschaft Altmark, der Raumordnung und der Landesplanung
    • Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt vom 08.12.2023 mit Hinweisen zur n starken anthropogen Vorbelastung der Flächen sind

Schutzgut Boden

    • Begründung Vorentwurf Gliederungspunkte 2,3 und 4 mit Information zur Makrolage, übergeordneten Planungen und gesamträumlichem Planungskonzept
    • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel, Abt. Bodenschutz und Altlasten vom 05.12.2023 mit Hinweisen zu Altlastenflächen
    • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 09.11.2023 mit Hinweisen auf den Umgang mit unerwartet freigelegten archäologischen Kulturdenkmalen und archäologischen Funden
    • Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt vom 08.12.2023 mit Hinweisen zur Errichtung, Betrieb und Rückbau von PVFFA Anlagen, Reduzierung von Bodeneingriffen, bodenkundlicher Baubegleitung
    • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark vom 18.12.2023 mit Hinweisen auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden

Schutzgut Wasser

    • Begründung Vorentwurf Gliederungspunkt 3 mit Hinweis auf Trinkwasserschutzgebiete
    • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel, Abt. Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung vom 05.12.2023 mit Hinweisen zum Umweltbericht, Entsiegelung von Flächen

Schutzgut Luft und Klima

    • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel, Abt. Immissionsschutz vom 05.12.2023 mit Hinweisen zu Lichtimmissionen, Forderung Blendgutachten

Schutzgut Landschaftsbild

    • Begründung Vorentwurf Gliederungspunkte 2,3 und 4 mit Informationen zur Makrolage, übergeordneten Planungen und dem gesamträumlichen Planungskonzept
    • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel, Abt. Natur- und Landschaftspflege, Abt. Forstwirtschaft und Wald vom 05.12.2023 mit Hinweisen zum Umweltbericht, Bewertung und Regelung des Eingriffs,
    • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark vom 18.12.2023 mit Hinweisen auf die Einfriedung

Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

    • Begründung Vorentwurf Gliederungspunkte 2, 3, 4 mit Information zur Makrolage, übergeordneten Planungen und dem gesamträumlichen Planungskonzept
    • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Referat Immissionsschutz vom 07.12.2023 mit Hinweisen zu Schallimmission, Forderung Blendgutachten, Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder
    • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel, Abt. Brandschutz, Abt. Katastrophenschutz / Kampfmittelfreiheit, Abt. Immissionsschutz, Abt. Abfallentsorgung, Abt. Bodenschutz und Altlasten vom 05.12.2023 mit Hinweisen auf Prüfung von Kampfmittelvorkommen, Untersuchung von Altlastenflächen
    • Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. vom 11.12.2023 mit Hinweisen zur Umweltprüfung und Umweltbericht

Schutzgut Kultur und Sachgüter

    • Begründung Vorentwurf Gliederungspunkt 2, 3 mit Information zur Makrolage und übergeordneten Planungen
    • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 09.11.2023 mit Hinweisen zum Verhalten bei unerwarteten freilegen von archäologischen Kulturgütern und Fundstellen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

    • Begründung Vorentwurf Gliederungspunkt 3 mit Hinweisen zu überordneten Planungen
    • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel, Abt. Natur- und Landschaftspflege, Abt. Forstwirtschaft und Wald vom 05.12.2023 mit Hinweisen zum Untersuchungsumfang des Umweltberichtes, artenschutzrechtliche Betrachtung nach §§ 39 und 44 BNatSchG

Aus den auszulegenden Stellungnahmen ergeben sich Informationen zum Denkmalschutz, zur Auseinandersetzung mit Artenschutzkonflikten auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) und zur Abschichtung umweltrelevanter Themen auf die Ebene des Bebauungsplans.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Saskia Kusian
Telefon: 03907 / 716 186
E-Mail: saskia.kusian@gardelegen.de

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Übersichtskarte mit Schutzgebieten
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Faunistische Untersuchung
  • Biotoptypen
  • Kartierungen und Artnachweise Fauna
  • Nachweis Flächenversickerung
  • Blendgutachten
  • umweltbezogene Stellungnahmen vhb.B-Plan

Informationen

Übersicht
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