Bebauungsplan Hansestadt Gardelegen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Mieste „Claas Niederlassung für Landtechnik“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.08.2025 bis 30.10.2025
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Geltungsbereich

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.08.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Mieste „Claas Niederlassung für Landtechnik“ beschlossen und veranlasst, den Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf zu beteiligen.

Ziel des Vorhabens ist, die Neuansiedlung eines Gewerbebetriebes planungsrechtlich zu sichern.

Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.      

Das Vorhaben liegt in der

Gemarkung:               Mieste

Flur:                            4

Flurstück:                    1330

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 15.157 m². Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Bereich der Ortschaft. Es soll eine Halle bestehend aus Werkstatt, Verkaufsraum und Lager sowie eine Unterstellhalle errichtet werden.

Im Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen ist die Vorhabenfläche als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.

Der Vorentwurf zum Vorhaben liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom

29.09.2025 bis zum 30.10.2025

zu den während der Auslegungsfrist geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 210 öffentlich aus.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montags          09:00-12:00 Uhr

Dienstags        09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwochs       geschlossen

Donnerstags   09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitags           09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-184).

Der Vorentwurf kann über das Zentrale Landesportal für Raumordnung- und Bauleitplanung:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/rbplan/startseite

und ebenfalls auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik „Wirtschaft & Stadtentwicklung“ > „Bauordnung & Bauleitplanung“ > „Laufende Bauleitplanung“ eingesehen werden:

https://www.gardelegen.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Stadtentwicklung/Bauordnung-Bauleitplanung/

Während der Veröffentlichung können von jeder Person Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Entwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, gern über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) oder per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Herr Christoph Lindecke
Telefon: 03907/716184
E-Mail: christoph.lindecke@gardelegen.de

Frau Carolin Gericke
Telefon: 03907 / 716 175
E-Mail: carolin.gericke@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

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