Bebauungsplan Hansestadt Gardelegen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Biogasanlage Hottendorf"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.10.2025 bis 05.12.2025
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Titelbild

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Biogasanlage Hottendorf“ beschlossen und veranlasst, den Vorentwurf gemäß § 3 BauGB öffentlich auszulegen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf zu beteiligen.
Ziel des Vorhabens ist, die bereits bestehende Biogasanlage planungsrechtlich zu sichern, da eine Weiterentwicklung des Standorts im unbeplanten Außenbereich gemäß Bauplanungsrecht nicht mehr möglich ist.

Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen. 

Das Vorhaben liegt in der
Gemarkung: Hottendorf
Flur: 4
Flurstück: 1198, 200, 202, 203, 205 sowie Teilflächen der Flurstücke 13/1, 191, 193, 195, 197, 203/8 und 406/11, 430


Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,3 ha. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Ortschaft. Die Biogasanlage wurde ab dem Jahr 2006 errichtet und 2017 um 3 Behälter erweitert. Am bestehenden Standort ist die weitere Instandhaltung, Modernisierung und Erweiterung der Biogasanlage im Ortsteil Hottendorf vorgesehen.
Im Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen ist die Vorhabenfläche gegenwärtig zum Teil als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der vorgesehenen nordwestlichen Erweiterungsfläche erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Der Vorentwurf zum Vorhaben liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom


                                                                   27.10.2025 bis zum 05.12.2025

zu den während der Auslegungsfrist geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Stabsstelle Strategische Stadt-entwicklung, Zimmer 210 öffentlich aus.


Reguläre Öffnungszeiten:
Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr


Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-175).

Der Vorentwurf kann über das Zentrale Landesportal für Raumordnung- und Bauleitplanung:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/rbplan/startseite

und ebenfalls auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik „Wirtschaft & Stadtentwicklung“ > „Bauordnung & Bauleitplanung“ > „Laufende Bauleitplanung“ eingesehen werden:

https://www.gardelegen.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Stadtentwicklung/Bauordnung-Bauleitplanung/

Während der Veröffentlichung können von jeder Person Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf bei der Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung, insbesondere Bauleitplanung, der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, gern über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) oder per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Carolin Gericke
Telefon: 03907 / 716 175
E-Mail: carolin.gericke@gardelegen.de

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

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  • Begründung mit Umweltbericht
  • Biotoptypenkartierung
  • Lageplan

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