Flächennutzungsplan Hansestadt Stendal Frühzeitige Beteiligung

16. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Stendal und Bebauungsplan Nr. 60/20 „Nördliches Altes Lager“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 23.03.2026 bis 04.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
60-20 Geltungsbereich Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
für die in der Anlage dargestellten Gebiete

Der Stadtrat der Hansestadt Stendal hat in seiner Sitzung am 09.02.2026 den Entwürfen der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Stendal und des Bebauungsplans Nr. 60/20 „Nördliches Altes Lager“ einschließlich deren Begründungen mit Umweltberichten unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung der beiden Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB vorgenommen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligungen der beiden Entwürfe der Bauleitpläne erfolgt in der Zeit vom

23.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026

durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet über das zentrale Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/rbplan/beteiligung/themen. Gleichzeitig findet die öffentliche Auslegung der Unterlagen durch Aushang im Foyer des Verwaltungsgebäudes der Hansestadt Stendal, Abt. Planung & Stadtentwicklung, Moltkestraße 34-36, 39576 Hansestadt Stendal während nachstehender Öffnungszeiten statt.

Dienstag:         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag:    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Individuelle Termine außerhalb der Öffnungszeiten können telefonisch unter 03931 65-1535 oder per E-Mail an isabel.peters@stendal.de vereinbart werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Fachplanungen und Umweltberichte:

  • IHU Geologie und Analytik: Boden- und Bodenluftuntersuchungen zum B-Plan Nr. 60/20 „Nördliches Altes Lager“ in Stendal. Projektnummer: FB 6 016 24. Stendal. 09.04.2024.
  • IHU Geologie und Analytik: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Vorhaben Wohnanlage „Arneburger Straße“, Stendal innerhalb des Bebauungs-Planes (Nr. 60/20) „Nördliches Altes Lager“. Stendal, November 2024. Aktualisierte Erfassung der Biotoptypen. Stendal, Juni 2025.
  • ECO AKUSTIK – Ingenieurbüro für Schallschutz Dipl.-Phys. Hagen Schmiedl: Schalltechnisches Gutachten. Immissionsprognose für den Betrieb eines geplanten ALDI-Nord-Marktes mit Außenanlagen in der Arneburger Str. 30, 39576 Stendal. Gutachten Nr.: ECO 24004. Magdeburg, 15.03.2024.
  • ECO AKUSTIK – Ingenieurbüro für Schallschutz Dipl.-Phys. Hagen Schmiedl: Schalltechnisches Gutachten. Ermittlung der Immissionsvorbelastung für das Vorhaben „Errichtung einer Wohnanlage mit altersgerechten Wohnungen in Stendal, Arneburger Straße“. Gutachten Nr.: ECO 25079. Magdeburg, 25.08.2025.
  • Umweltberichte als Teil der Begründungen beider Bauleitpläne mit Informationen zu allen Schutzgütern (Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima/ Luft; Landschaft; Kultur- und Sachgüter).

Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 60/20 „Nördliches Altes Lager“;
Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (2024):

  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich des Fehlens wesentlicher Teile des Umweltberichts (alle Schutzgüter).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich der Biotoptypkartierung und der darauf basierenden Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz im Rahmen der Eingriffsregelung (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich der Betroffenheit von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder -objekten (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich des Artenschutzes (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich des Grundwassers, des Ausschlusses der Grundwassernutzung, des Schutzes der vorhandenen Anlagen zu Grundwassersanierung sowie zur angrenzenden Uchte und deren Unterhaltungsstreifen (Schutzgut Wasser).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich des Überschwemmungsgebiets bzw. des Hochwasserrisikogebiets außerhalb des Überschwemmungsgebiets der Uchte (Schutzgut Mensch).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich der Siedlungswasserwirtschaft: Trink- & Schmutzwasser sowie Niederschlagswasser (Schutzgut Mensch).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich der im Plangebiet bekannten Altlast und den darauf basierenden Nutzungsbeschränkungen (Schutzgut Mensch).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich der Einstufung des Geltungsbereichs als Kampfmittelverdachtsfläche (Schutzgut Mensch).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich des Immissionsschutzes aufgrund der vorhandenen und der geplanten Nutzungen (Schutzgut Mensch).
  • Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie hinsichtlich denkmalrechtlicher Belange (Schutzgut Kultur- und Sachgüter).
  • Stellungnahme Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (Osterburg) hinsichtlich der Uchte und ihres Gewässerrandstreifens (Schutzgut Wasser) sowie hinsichtlich ihres Überschwemmungsgebiets bzw. des Hochwasserrisikogebiets außerhalb des Überschwemmungsgebiets (Schutzgut Mensch).
  • Stellungnahme Hansestadt Stendal hinsichtlich denkmalrechtlicher Belange (Schutzgut Kultur- und Sachgüter).
  • Stellungnahme Hansestadt Stendal hinsichtlich des vorhandenen Gehölzbewuchses sowie zu Bepflanzungsfestsetzungen (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt).

Stellungnahmen zur 16. Änd. des Flächennutzungsplans;
Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (2025):

  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz und der übrigen Eingriffsregelung und der Darstellung von Kompensationsmaßnahmen im FNP (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich der Darstellung der nordwestlich liegenden Allee und der Betroffenheit von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder -objekten (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich des Artenschutzes, insbesondere von Fledermäusen und Vogelarten (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich des Grundwassers und der vorhandenen Anlagen zur Grundwassersanierung sowie zur angrenzenden Uchte und deren Unterhaltungsstreifen (Schutzgut Wasser).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich des Überschwemmungsgebiets bzw. des Hochwasserrisikogebiets außerhalb des Überschwemmungsgebiets der Uchte (Schutzgut Mensch).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich der Siedlungswasserwirtschaft: Trink- und Schmutzwasser sowie Niederschlagswasser und Starkregenereignis (Schutzgut Mensch).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich des Immissionsschutzes aufgrund der vorhandenen und der geplanten Nutzungen (Schutzgut Mensch).
  • Stellungnahme LK SDL hinsichtlich der im Plangebiet bekannten Altlast und dem Potenzial auf bisher unbekannte Bodenverunreinigungen (Schutzgut Mensch).
  • Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie hinsichtlich denkmalrechtlicher Belange (Schutzgut Kultur- und Sachgüter).
  • Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark hinsichtlich der Verwendung landwirtschaftlich genutzter Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (Schutzgut Kultur- und Sachgüter).

Innerhalb der genannten Veröffentlichungszeit können Stellungnahmen bei der Stadt vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Entweder an die E-Mail­adresse planungsamt@stendal.de, oder über die Stellungnahmefunktion des Beteiligungsportals. Bei Bedarf können sie aber auch mündlich zur Niederschrift in der Abt. Planung und Stadtentwicklung unter o. a. Anschrift vorgebracht oder schriftlich unter Nutzung der gleichen Anschrift eingereicht werden.

Für die Fristeinhaltung ist nicht die Absendung, sondern der Eingang der Stellungnahmen bei der Hansestadt Stendal entscheidend. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Kontakt

Hansestadt Stendal
- Abt. Planung & Stadtentwicklung -
Moltkestraße 34-36
39576 Hansestadt Stendal

planungsamt@stendal.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformation“, das ebenfalls öffentlich bzw. im Internet ausliegt.

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang