Kontakt
Individuelle Termine außerhalb der Öffnungszeiten können telefonisch unter 03931 65-1543 oder per E-Mail an herwig.pulver@stendal.de vereinbart werden.
Datenschutzerklärung
Datenschutzinformation
gemäß Datenschutz-Grundverordnung für die Erhebung von Daten der betroffenen Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB
Hierbei handelt es sich insbesondere um Verfahren der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Ersten Kapitel des BauGB, dem Allgemeinen Städtebaurecht sowie Verfahren städtebaulicher Planungen und städtebaulicher Entwicklungskonzepte und Planungen, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Anwendung finden.
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten
Die Hansestadt Stendal, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn KBastian Sieler, Markt 1 in 39576 Hansestadt Stendal, E-Mail: Oberbuergermeister@stendal.de, Telefon +49 (0) 3931 65-1200, verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Planungsamt, Telefon +49 (0) 3931 65-1554, E-Mail: planungsamt@stendal.de.
Der externe Datenschutzbeauftragte der Hansestadt Stendal ist erreichbar unter:
Arne Siegert
Assessor Juris
steep GmbH
Justus-von-Liebig-Straße 18
D-53121 Bonn
Telefon +49 (228) 6681 229
E-Mail: dsb@stendal.de
2. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch die Hansestadt Stendal sind die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das geltende Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DSG LSA) in Verbindung mit weiteren baurechtlichen Gesetzen, insbesondere dem Baugesetzbuch (BauGB). Im Einzelnen sind dies:
- Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO – im Rahmen von Einwilligungen
- Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO – zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten sowie gesellschafts-, datenschutz- und zivilrechtliche Verpflichtungen)
- Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO – zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt
Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen insbesondere aus
- § 1 Abs. 3 BauGB
- § 1 Abs. 7 BauGB
- § 2 Abs. 3 BauGB
- § 3 BauGB
- § 34 Abs. 6 BauGB
- § 35 Abs. 6 BauGB
Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin verarbeiteten Daten.
3. Zwecke der Verarbeitung
Die Hansestadt Stendal verarbeitet personenbezogene Daten im Bauleitplanverfahren, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist. Ziel ist es, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern sowie die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme an die Stadt abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten) und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse). Ihre personenbezogenen Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem verwendet die Hansestadt Stendal die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt u. a. durch:
- Untersuchungen der Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte,
- eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen etc.), der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie
- zusätzliche informelle Beteiligungsformate zur stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (vgl. Abschnitt 5) nach den Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Hauptsatzung und den Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen.
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
4. Empfänger personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
- Verwaltungsstrukturen (andere Ämter und Fachbereiche) innerhalb der Hansestadt Stendal, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind
- dem Stadtrat und den Ortschaftsräten der Hansestadt Stendal zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung (gemäß Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, der Hauptsatzung und den Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte)
- Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB übertragen wurde (z. B. Planungsbüros)
- höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB sowie zur Prüfung auf Rechtsmängel
- Behörden oder übergeordneten Stellen zur Erfüllung gesetzlicher Auskunfts- und Mitteilungspflichten
- Gerichten im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
- externen Auftragnehmern gemäß Artikel 28 DSGVO (z. B. IT-Dienstleister)
Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von Stellungnehmenden und Planbetroffenen nicht im Internet veröffentlicht werden. Allerdings ist entsprechend dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) eine Einsichtnahme in die Verfahrensakten der Bauleitpläne zu gewähren.
Eine Übermittlung an ein Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt derzeit nicht und ist nicht geplant.
5. Dauer der Datenspeicherung
Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer gerichtlichen Überprüfung (z. B. Normenkontrollklage) kann im baurechtlichen Verfahren im Rahmen einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich.
Wir sind entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen verpflichtet, Daten auch über die Beendigung eines Verfahrens zur Bauleitplanung hinaus aufzubewahren. Die dafür notwendigen Daten werden gesperrt und nicht mehr aktiv genutzt. Nach Wegfall der Erforderlichkeit oder Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten vollständig gelöscht oder dem Stadtarchiv zur Übernahme angeboten.
Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
6. Pflicht zur Bereitstellung und Folgen der Nichtbereitstellung
Für die Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und die Beteiligung von Planungsbetroffenen brauchen Sie uns nur die Daten mitzuteilen, die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, das Bauleitplanverfahren ordnungsgemäß durchzuführen und abzuschließen.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Verweigerung der Bereitstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten Ihre Stellungnahme nicht vollumfänglich berücksichtigt werden kann und Sie auch keine Rückmeldung zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens erhalten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Basis einer Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Wer nach dem Gesetz oder einer Satzung zu Handlungen (z. B. Meldungen) verpflichtet ist, kann gemäß den geltenden Gesetzen auch durch Androhung von Zwangsgeldern angehalten werden, die notwendigen Daten bereitzustellen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Sofern eine Angabe freiwillig erfolgen kann, wird diese im jeweiligen Erhebungsformular entsprechend gekennzeichnet.
7. Rechte der Betroffenen
7.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu.
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Wenn Sie der Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Alle Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsersuchen stellen Sie bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens, des Geburtsdatums und der Anschrift per Post oder E-Mail an:
Hansestadt Stendal
– Datenschutzbeauftragter –
Markt 1
39576 Stendal
E-Mail: dsb@stendal.de
7.2 Widerspruchsrecht
Gemäß Artikel 21 Abs. 1 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.
Den Widerspruch können Sie formlos richten an:
Hansestadt Stendal
– Datenschutzbeauftragter –
Markt 1
39576 Stendal
E-Mail: dsb@Stendal.de
8. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO.
Dies ist in Sachsen-Anhalt:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Leiterstraße 9
39104 Magdeburg
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de