Bebauungsplan Gemeinde Kabelsketal Öffentliche Auslegung

20. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Gewerbepark Gröbers" der Gemeinde Kabelsketal

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.04.2026 bis 08.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf

der 20. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbepark Gröbers“ der Gemeinde Kabelsketal nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat den Entwurf der 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbepark Gröbers“ und die zugehörige Begründung in der Fassung vom Dezember 2025 in seiner Sitzung am 26.02.2026 gebilligt.

Der Entwurf der 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbepark Gröbers“ der Gemeinde Kabelsketal, bestehend aus Planzeichnung und Begründung kann

vom   07.04.2026   bis     einschließlich 08.05.2026

online unter folgendem Link:

https://www.kabelsketal.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen.html

sowie auf zentralen Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen

eingesehen werden.

Ergänzend liegen die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal (OT Gröbers), Lange Str. 18 in 06184 Kabelsketal, während folgender Zeiten

                        Montag:           9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

                        Dienstag:          9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

                         Donnerstag:     9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der räumliche Geltungsbereich der 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbepark Gröbers“ umfasst zwei Teilbereiche:

  • am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes an der Gottenzer Straße (K2143) vom Gut Gröbers bis nach Osmünde und
  • am südöstlichen Rand des Gewerbegebiets entlang der Delitzscher Straße (L169) von der Südstraße bis zur Ortslage Schwoitsch.

Er hat eine Größe von ca. 0,51 ha.

Die Lage und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der 20. vereinfachten Änderung sind den folgenden Abbildungen sowie der Planzeichnung Teil A im Maßstab 1 : 1.000 zu entnehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende E-Mail-Adresse erfolgen:

bauverwaltung@kabelsketal.de

Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Aufgrund des vereinfachten Verfahrens wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Inhalt der Änderung:

Mit der 20. Änderung soll der Bebauungsplan an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, da der Gewerbepark in den letzten Jahren eine dynamische Entwicklung erfahren hat. Es haben sich mehrere Unternehmen angesiedelt. Weitere Unternehmen haben ihr Interesse an einer Ansiedlung im Plangebiet bekundet.

Im Ergebnis der erfolgten Ansiedlungen ist auch die Anzahl der im Gewerbepark Beschäftigten gestiegen. Zunehmend nutzen sie den öffentlichen Nahverkehr und insbesondere die S-Bahn für den Arbeitsweg. Den Weg zwischen dem S-Bahnhaltepunkt Gröbers und dem Gewerbegebiet legen sie überwiegend zu Fuß zurück.

Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu gewährleisten, ist der Bau von Gehwegen am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes an der Gottenzer Straße bis nach Osmünde und am südöstlichen Rand des Gewerbegebiets entlang der Delitzscher Straße (L 169), die als Zubringer zur BAB 14 dient, bis nach Schwoitsch erforderlich.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwendigen Ergänzungen der Verkehrs-infrastruktur zu schaffen, sind die Änderung des Bebauungsplans und die Erweiterung seines räumlichen Geltungsbereichs erforderlich.

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellung­nahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e
EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Kabelsketal, 04.03.2026                                           

Senkbeil

Bürgermeister                                                                       - Siegel -

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Frau Lücke

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Verantwortlicher für die Datenverarbeitung in Sinne der Datenschutzgrundverordnung DSGVO ist die Gemeinde Kabelsketal, Lange Str. 06184 Kabelsketal.

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftrag­ ten der Gemeinde Kabelsketal unter folgenden Kontaktdaten richten:

Postanschrift:


                      

E-Mail:

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Fritz-Haber-Str. 9

06217 Merseburg

datenschutz@kabelsketal.de

Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landes­ beauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg).

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Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. lit. c DSGVO sowie zur Wahrnehmung einer Aufgabe gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, in Verbindung mit § 3 BauGB."

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