Flächennutzungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

36. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hammersteinweg Ostseite"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.06.2024 bis 31.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt 10/2024 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 10/24:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.03.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Hammersteinweg Ostseite“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht sindgemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  4. Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Trägeröffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Aktuell politischer Beschluss:

  • DS0349/23 zum 36. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hammersteinweg Ostseite"

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 36. Änderung des Flächennutzungsplans „Hammersteinweg Ostseite“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

              in der Zeit vom

10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Die linkseitig zum Download zur Verfügung gestellten Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen zu nächstgelegenen Wohnbebauungen, baubedingten Geräuschentwicklungen, optischen Effekten, elektrischen und magnetischen Strahlung, Erholungsnutzung
  • Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt – mit Aussagen zu potentiell natürlichen Vegetationen, Biotop- und Nutzungstypen, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Fauna – mit Aussagen zu der Bestandsaufnahme von Säugetieren, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Laufkäfer, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Artenschutz – mit Aussagen zu dem Gebietsschutz, Wirkfaktoren, Verbotstatbestände, artenschutzrechtlicher Maßnahmenplanung
  • Luft und Klima – mit Aussagen zu lokalklimatischen Veränderungen, Luftaustausch mit der Umgebung
  • Landschaft – mit Aussagen zur Auffälligkeit in der Landschaft
  • Fläche – mit Aussagen zum Flächenverbrauch, Versiegelung
  • Boden – mit Aussagen zu der Bestimmung des Bodens, baubedingten Auswirkungen (Teilversiegelung des Bodens/Bodenverdichtung), anlagebedingten Auswirkungen (Bodenversiegelung)
  • Wasser – mit Aussagen zu Belastungssituationen des Grundwassers, Versickerung des Wassers, Grundwasserneubildungsrate
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu archäologischen Denkmalen und Baudenkmalen

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

  • auf der Beteiligungsplattform
  • durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:  poststelle@stadt.magdeburg.de vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontaktperson

Frau Krischel

Stadtplanungsamt

An der Steinkuhle 6
D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5326

Datenschutzerklärung

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

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