Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung des Entwurfs und Änderung des Geltungsbereichs zum B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.06.2024 bis 10.07.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt 10/2024 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07.03.2023 beschlossen:

  1. Der per beschlossenem Änderungsantrag (Beschluss-Nr. 919-032(VII)21) überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 242-2.1 „Hammersteinweg Ostseite“ und die Begründung/ Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
     
  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 242-2.1 „Hammersteinweg Ostseite“ und die Begründung/ Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
     
  3. Der mit Stadtratsbeschluss (Beschluss-Nr. 919-032(VII)21) geänderte Geltungsbereich liegt in der Flur 142 und wird wie folgt umgrenzt: Im Westen: von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 10062 entlang der östlichen Gehwegkante des Hammersteinwegs; Im Osten: von der westlichen Gehwegkante des Elbe-Gehwegs zwischen der Straße „Sternbrücke“ und der „Hubbrücke“; Im Süden: von der südlichen Grenze der Flurstücke 10286, 10289, 10283 und 10285, der nördlichen Grenze der Flurstücke 10202 und 10168 sowie deren Verlängerung nach Westen bis zur südöstlichen Ecke des Flurstücks 10062 (alle Flur 142).

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, darstellt.

Aktuell politischer Beschluss:

  • die DS0348/23 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und Änderung des Geltungsbereichs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite"

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 242-2.1 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet

    in der Zeit vom
    10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
    veröffentlicht.
     
  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Die linksseitig zur Verfügung stehenden Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die im Bebauungsplan zitierten DIN-Vorschriften liegen zur Einsicht im Baudezernat (siehe o.g. Adresse) aus.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
     
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
  • durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de
  • über die Beteiligungsplattform

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden

und 

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Lehmann

Stadtplanungsamt

An der Steinkuhle 6
D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5394

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

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