Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 226-3 "Rettungswache Olvenstedt"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.09.2025 bis 22.10.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Amtsblatt 19/2025 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Aktuell politischer Beschluss/Auftrag zum Vorhaben:

DS0119/25 zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 226-3 "Rettungswache Olvenstedt"

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 28.08.2025 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:

- im Norden durch die um 103,5 m nach Norden verschobene Südgrenze des Flurstücks 19;

- im Osten durch die um 92 m nach Osten verschobene Westgrenze des Flurstücks 19 und im weiteren Verlauf 3,5 m nach Osten und anschließend 19,5 m nach Süden verlaufend;

- im Süden durch die Südgrenze des Flurstücks 19;

- im Westen durch die Westgrenze des Flurstücks 19.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 9.590,25 m². Das in seiner Begrenzung

vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 226-3 „Rettungswache Olvenstedt“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 226-3 „Rettungswache Olvenstedt“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten

umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der

Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB

i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß §

3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 226-3 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

22.09.2025 bis einschließlich 22.10.2025

veröffentlicht.

  1. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Mai 2025

- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Mai 2025

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans;

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zu baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zu geschützten Arten im Plangebiet und einer ökologischen Baubegleitung
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zu baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zu baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zu der durch die Gehölzpflanzungen erhöhten biologischen Vielfalt
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zu baubedingte, anlagebedingten und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf das Grundwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu den vorgenommenen archäologischen Grabungen

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 10.12.2024

- Archäologische Voruntersuchung vom 18.10.2024

- Baugrundgutachten vom 07.07.2024

- Bodenschutzkonzept vom 09.05.2025

- umweltbezogene Stellungnahmen

  • untere Abfallbehörde, untere Bodenschutzbehörde, untere Wasserbehörde, untere Immissionsschutzbehörde, untere Naturschutzbehörde vom 17.03.2023

Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.            

Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder

- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.                                                                  

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Schäffer

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6

D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5470

Teilnahmebedingungen

Zur Abgabe einer Stellungnahme ist die Angabe der Adresse verpflichtend, um Sie anschließend über die Abwägungsergebnisse und Behandlung Ihrer Stellungnahme informieren zu können.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Planzeichnung
  • Begründung und Umweltbericht
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Archäologische Voruntersuchung
  • Baugrundgutachten
  • Bodenschutzkonzept
  • Umweltbezogene Stellungnahme Umweltamt

Informationen

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