Flächennutzungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Auslegung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Magdeburg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.09.2025 bis 22.10.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt 19/2025 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Aktuell politischer Beschluss/Auftrag zum Vorhaben:

DS0121/25 zur öffentlichen Auslegung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Magdeburg „Neubau einer Rettungswache und Neubau einer Kompetenzeinrichtung für Jugendliche“

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 28.08.2025 beschlossen:

  1. Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Rettungswache und Neubau einer Kompetenzeinrichtung für Jugendliche“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  1. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht sind gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen.
  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  1. Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Neubau einer Rettungswache und Neubau einer Kompetenzeinrichtung für Jugendliche“ und die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

22.09.2025 bis einschließlich 22.10.2025

veröffentlicht.

  1. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2025

- Begründung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2025

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Flächennutzungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zu Immissionsbealstungen für die Bevölkerung durch den Verkehr
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur erstellten Biotop- und Nutzungstypenkartierung sowie dem Artenschutzfachbericht
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur klimatischen Eingriffsbewertung und zu den stadtklimatischen Kaltluftleitbahnen
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zu den Auswirkungen auf das Landschaftsbild
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zur Bodenqualität und zum Bodenschutz
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zur Regenwasserversichkerung und zum Grundwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu Kultur- und Sachgütern im Plangebiet

Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.         

 

Abgabe von Stellungnahmen:      

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder

- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.                                            

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Frau Krischel

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6

D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5326

Teilnahmebedingungen

Zur Abgabe einer Stellungnahme ist die Angabe der Adresse verpflichtend, um Sie anschließend über die Abwägungsergebnisse und Behandlung Ihrer Stellungnahme informieren zu können.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

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