Bebauungsplan Stadt Merseburg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 65 „Industriegebiet Merseburg – Süd-West“ (Leuna III) – Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 10.04.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat Merseburg hat in öffentlicher Sitzung am 05.03.2026 den Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 65 „Industriegebiet Merseburg – Süd-West“ (Leuna III) gefasst und die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit bestimmt.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im südlichen Gemeindegebiet der Stadt Merseburg, südlich der Ortschaften Beuna und Kötzschen, westlich der Bundesstraße B91 und östlich der Bundesautobahn A38. Folgender Übersichtsplan enthält die Lageeinordnung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. 65.

Bebauungsplan Nr. 65

Die Stadt Merseburg hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Industrieparks herzustellen. Das Gebiet soll künftig überwiegend Betrieben der chemischen Industrie und angrenzenden Branchen als Ansiedlungsoption zur Verfügung stehen. Insbesondere zielt das Angebot auf forschungs- und technologieorientierte Unternehmen mit neuen Wertschöpfungsketten ab, um eine langfristige und nachhaltige Entwicklung des Industriestandorts Merseburg-Leuna sowie die Zukunftsfähigkeit der strukturprägenden Chemieindustrie im Süden Sachsen-Anhalts zu sichern.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Industriegebiet Merseburg – Süd-West“ (Leuna III) der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht und öffentlich ausgelegt. Hiermit soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Auswirkungen der Planung unterrichtet und ihr die Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Industriegebiet Merseburg – Süd-West“ (Leuna III) in der Fassung Januar 2026, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung nebst Anlagen 1-5 und dem Umweltbericht wird in der Zeit

vom 09. März 2026 bis einschließlich 10. April 2026

auf der Internetseite der Stadt Merseburg unter https://www.merseburg.de/de/allgemeine.html sowie auf der Beteiligungsplattform der Stadt unter und zusätzlich auf dem Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter XX veröffentlicht.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet/Beteiligungsplattform liegen die o.g. Unterlagen im gleichen Zeitraum im Obergeschoss des Stadtentwicklungsamtes der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der Dienststunden

Montag           08:00-12:00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr

Dienstag         08:00-12:00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr

Mittwoch         nur nach Vereinbarung

Donnerstag     08:00-12:00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr

Freitag            08:00 -12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für eine Einsichtnahme im Stadtentwicklungsamt wird möglichst um eine vorherige Terminvereinbarung unter stadtentwicklung@merseburg.de oder unter 03461 445401 gebeten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Industriegebiet Merseburg – Süd-West“ (Leuna III) in Text- bzw. Schriftform (E-Mail-Adresse: stadtentwicklung@merseburg.de bzw. Postadresse: Stadtverwaltung Merseburg, Stadtentwicklungsamt, Lauchstädter Straße 10, 06217 Merseburg) sowie während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Merseburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls veröffentlicht und ausgelegt ist.

Merseburg, 06.03.2026

gez. Müller-Bahr

Oberbürgermeister

Kontakt

Wenzel & Drehmann PEM GmbH

Jüdenstraße 31

06667 Weißenfels

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (BauGB) (Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung verarbeitetet. Dies geschieht im Rahmen der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Stadt Merseburg

Stadtentwicklungsamt

Anschrift: Lauchstädter Straße 1-3, 06217 Merseburg

Tel.: 03461/445 400

Email: stadtentwicklung@merseburg.de

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Der Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:

Stadt Merseburg

Frau Skládal

Anschrift: Lauchstädter Straße 1-3, 06217 Merseburg

Tel.: 03461/445 360

Email: datenschutz@merseburg.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

4a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des o.g. Verfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine

geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt. 5) nach den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) in der jeweils gültigen Fassung sowie der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Kommune und seiner Ausschüsse sowie den Ortschaftsräten vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 4 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt - DSG LSA verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

☒        Die Mitglieder des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte im Rahmen der Bauleitplanung

☒        Die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel

☒        Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

☒        Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Firma/Unternehmen: Wenzel & Drehmann PEM GmbH

Ansprechpartner: Frank Drehmann

Anschrift: Jüdenstraße 31 06667 Weißenfels

E-Mail-Adresse: beteiligung@wenzel-drehmann-pem.de

Telefonnummer: 03443-284390

Internet-Adresse: www.wenzel-drehmann-pem.de


6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (bspw. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

7. Betroffenenrechte

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

a.         Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

b.         Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

c.         Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

d.         Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden möchten, können Sie ihn wie folgt kontaktieren:

Fr. Maria Christina Rost

Postfach 1947

39009 Magdeburg

Telefon: 0391-81803-0

Telefax: 0391-81803-33

E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt des Landesbeauftragten unter http://www.datenschutz.sachsen-anhalt.de entnehmen.

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