Bebauungsplan Stadt Oschersleben (Bode) Öffentliche Auslegung

B-Plan 02/2025 "Feuerwehrgerätehaus Flotts Höhe" im Ortsteil Klein Oschersleben

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 15.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 02/2025 „Feuerwehrgerätehaus Flotts Höhe“ im Ortsteil Klein Oschersleben, Oschersleben (Bode).

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich ist ca. 7.436 m² groß und umfasst das Flurstück 701/14 in der Flur 4 in der Gemarkung Klein Oschersleben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2025 „Feuerwehrgerätehaus Flotts Höhe“ im Ortsteil Klein Oschersleben, Oschersleben (Bode) mit Begründung und Umweltbericht wird zu jedermanns Einsicht in der Zeit (Veröffentlichungsfrist)

vom 09. März 2026 bis einschließlich 15. April 2026

im Internet auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter https://www.oscherslebenbode.de/Home/Wirtschaft-Bauen/Bauen/Öffentlichkeitsbeteiligung/ und auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts unter
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/oschersleben/beteiligung/themen/1003046 veröffentlicht und liegt ergänzend im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), Büro 24 zu folgenden Zeiten oder nach Verein­barung öffentlich aus.

Die Auslage erfolgt zu den Dienstzeiten:

Montag           Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Dienstag         09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

Mittwoch         Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Donnerstag    09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Freitag            09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), Büro 24 abgegeben werden.

Um eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch 03949/912-223 oder per E-Mail planungsabteilung@oscherslebenbode.de) wird gebeten.

Die Abgabe ist auch auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts und per E-Mail bis zum 15. April 2026 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an die E-Mailadresse planungsabteilung@oscherslebenbode.de.

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr.02/2025 Feuerwehrgerätehaus Flotts Höhe im Ortsteil Klein Oschersleben - Stadt Oschersleben (Bode)
  • umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB

Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern:

  1. Artenschutz und Biotoptypen:
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  • Stellungnahme des Landkreises Börde, untere Naturschutzbehörde vom 08.01.2026
  1. Boden / Fläche
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  • Aussagen zu Belastungen des Bodens durch Kampfmittel in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 08.01.2026
  • Aussagen zu Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 22.12.2025
  1. Wasser
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 08.01.2026
  1. Klima und Luft
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  1. Landschaft
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  1. Mensch
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  1. Kultur- und Sachgüter
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  • Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 09.01.2026

Der Umweltbericht ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die umweltbezogenen Stellungnahmen zum konkreten Vorhaben sind Bestandteil der ausgelegten und im Internet einsehbaren Unterlagen.

Hinweise:

  1. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
  2. Anfragen oder Terminabstimmungen

Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden oder telefonisch unter 03949/912-223 vereinbart werden.

  1. Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Stadt Oschersleben (Bode), den 06. März 2026

gez. Kanngießer

Bürgermeister

Kontakt

Herr Bernd Schmidt
Telefon: 03949 912 223
E-Mail: bernd.schmidt@oscherslebenbode.de

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