Bebauungsplan Stadt Halle (Saale) Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 1 „Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14" (HS1/Star Park), 2. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.03.2025 bis 30.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Ausschnitt aus dem Amtlichen Stadtplan Stadt Halle (Saale), Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Industriegebiet Halle-Saalkreis an der
A 14 hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16. August 2024 den Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 „Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14" (HS1/Star Park) in der
Fassung vom 18. April 2024 bestätigt und gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur
Veröffentlichung bestimmt (Beschluss-Nr.: 01/2024).

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 1 „Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14" (HS1)
befindet sich nordöstlich der Bundesautobahn A 14 (BAB 14) zwischen den Anschlussstellen
Halle-Ost und Halle/Peißen, südlich der zur Stadt Landsberg gehörenden Ortslage Peißen und
der Bahnlinie Halle-Eilenburg, auf den Gemarkungen Reideburg der Stadt Halle (Saale),
Peißen, Queis und Reußen der Stadt Landsberg und Dölbau der Gemeinde Kabelsketal. Es
umfasst eine Fläche von 428,8 ha.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans bezieht sich auf den
gesamten Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplans Der räumliche
Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans ist aus dem angefügten Lageplan
ersichtlich.

Umweltbezogene Informationen sind zu den Schutzgütern Mensch, Tiere (insbesondere
Fische, Krebse, Muscheln), Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter verfügbar.

Folgende umweltbezogene Fachgutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit liegen vor:

Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB als Teil B der
Begründung mit Informationen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern
Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkung zueinander
vom 15. Juli 2024.

Stelluncinahmen von Behörden und Trägem öffentlicher Belange

  • Stadt Halle (Saale), Fachbereich Umwelt, Untere Behörden, vom 25.03.2024 -Schutzgüter: Wasser, Boden, Mensch;
  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 402 vom 25.03.2024 - Schutzgut: Mensch;
  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 405 vom 22.03.2024 - Schutzgut: Wasser;
  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 409 vom 15.03.2024 - Schutzgut: Tiere(insbesondere Fische, Krebse und Muscheln).

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1 „Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14",
2. Änderung, wird mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen vom 24. Mlärz 2025 bis zum 30. April 2025 über folgende
Internet-Portale veröffentlicht:

  • bei der Stadt Halle (Saale) unter www.oeffentliche-auslegung.halle.de,
  • bei der Stadt Landsberg unter www.stadt-landsberg.de/de/bauleitplanung.html,
  • bei der Gemeinde Kabelsketal unter  www.kabelsketal.de/de/oeffentlichebekanntmachungen.html

und wird über das Internet-Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter:
https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/
index. html?lang=de
veröffentlicht.

Die in den textlichen Festsetzungen aufgeführten Rechtsnormen und normierten
Rechtsquellen z. B. auch DIN-Normen und weitere technische Regelwerke können bei der
Stadt Halle (Saale), Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale) im Zimmer 16.08,
Fachbereich Städtebau und Bauordnung, eingesehen werden.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 30. April 2025 von jedermann unter der E-Mail-
Adresse: planen@halle.de übermittelt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur
Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift in den Auslegungsorten in
Landsberg und Kabelsketal während der unten genannten Öffnungszeiten.

In der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Industriegebiet hlalle-Saalkreis an der A 14 bei
der Stadt Halle (Saale) ist dies während der Dienststunden Montag/Mittwoch/Donnerstag von
9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und
Freitag von 9 bis 12 Uhr im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Neustädter Passage 18,
im Zimmer 16.08, möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist dies nach telefonischer Vereinbarung
(Tel.-Nr. 0345/221-4731) ebenfalls möglich.

Ferner wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Industriegebiet Halle-
Saalkreis an der A 14" an folgenden Orten ausgelegt:

In der Stadt Halle (Saale), Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale), im Foyer während
folgender Zeiten: Montag/Mittwoch/Donnerstag von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr, Dienstag
von 8 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 und von 13 bis 14 Uhr.

In der Stadt Landsberg, Fachbereich Wirtschaftsförderung / Kultur und Sport, Köthener
Str. 2, 06188 Landsberg
, zu folgenden Öffnungszeiten: Montag von 9 bis 12 Uhr und von 13
bis 15 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, Mittwoch/Donnerstag von 9 bis
12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr.

Der Zutritt zur Stadtverwaltung Landsberg ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung
mit dem FB Wirtschaftsförderung / Kultur und Sport (Ansprechpartner: Frau Engel, Tel.-Nr.
034602/24919, k.engel@stadt-landsberg.de) möglich.

In der Gemeinde Kabelsketal, Bauverwaltung, Büro des Amtsleiters, Lange Straße 18,
06184 Kabelsketal OT Gröbers
, zu den folgenden Öffnungszeiten: Montag von 9 bis 12 Uhr
und von 13 bis 16 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr sowie Donnerstag
von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der
Dienststunden in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes bei der Stadt Halle (Saale). Eine
telefonische Terminvereinbarung mit der Geschäftsstelle des Planungsverbandes
Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14, Herrn Dr. Besch-Frotscher (Tel.-Nr. 0345/221-
6255) bzw. Herrn Olaf Kummer (Tel.-Nr. 0345/221-4883), ist erforderlich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Satz 3 Nummer
3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Industriegebiet Halle-
Saalkreis an der A 14" (HS1/Star Park), 2. Änderung unberücksichtigt bleiben.

Kontakt

Fachbereich Städtebau und Bauordnung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)

Tel.: +49 345 2216301

Datenschutzerklärung

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation zur Bauleitplanung“ auf der Homepage der Stadt Halle (Saale).

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