Die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 197 „Charlottenstraße/ Gottesackerstraße/ Töpferplan“ in der Fassung vom 25. März 2025 erfolgt gemäß § 233 Absatz 1 Satz 1 BauGB in der Fassung zum Aufstellungsbeschluss vom 24. Juni 2020 (Vorlage-Nr. VII/2020/00833) in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB aufgrund der Änderungen und Ergänzungen des Bauleitplanentwurfs.
Die erneute öffentliche Auslegung beschränkt sich auf Festsetzungen zur Geschossigkeit und zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetztes.
Das Plangebiet liegt am Rand der Altstadt im „Charlottenviertel“ in der Gemarkung Halle, Flur 6, Flur 14 und Flur 54 und hat eine Größe von ca. 1,05 ha.
Es wird begrenzt:
• im Norden durch die Charlottenstraße,
• im Westen durch die Gottesackerstraße, den Töpferplan und die Martinstraße,
• im Süden durch eine Linie, die näherungsweise in der Verlängerung der Grundstücksgrenze des Geländes der Berufsbildenden Schule IV „Friedrich List“ nach Westen bis zum Töpferplan erläuft,
• und im Osten durch die Charlottenstraße.
Der Töpferplan mit der südlich daran angrenzenden Grundstücksfläche ist ebenfalls Bestandteil des Plangebiets.
Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 197 „Charlottenstraße/ Gottesackerstraße/ Töpferplan“ wird mit der Begründung vom 6. Mai 2025 bis zum 20. Mai 2025 über das Internet-Portal der Stadt Halle (Saale) unter: www.oeffentliche-auslegung.halle.de und über das Internet-Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter: https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de veröffentlicht.
Die in den textlichen Festsetzungen aufgeführten Rechtsnormen und normierten Rechtsquellen z. B. auch DIN-Normen und weitere technische Regelwerke können im Zimmer 16.08, Fachbereich Städtebau und Bauordnung, eingesehen werden.
Stellungnahmen zur Planung können bis zum 20. Mai 2025 von jedermann elektronisch übermittelt werden, an die E-Mail-Adresse: planen@halle.de. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden Montag/Mittwoch/Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr, nach telefonischer Anmeldung, zur Niederschrift im Zimmer 16.08. Außerhalb dieser Zeiten ist dies nach telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr. 0345/221-4151) ebenfalls möglich.
Ferner wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 197 „Charlottenstraße/ Gottesackerstraße/ Töpferplan“ in der Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale), im Foyer, ausgelegt.
Die Ansicht der ausgelegten Unterlagen ist während folgender Zeiten möglich: Montag/Mittwoch/Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Stadtplanerin im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Frau Kühn (Tel.-Nr. 0345/221-4757), ist erforderlich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 197 „Charlottenstraße/ Gottesackerstraße/ Töpferplan“ unberücksichtigt bleiben.
Fachbereich Städtebau und Bauordnung Neustädter Passage 18 06122 Halle (Saale)
Tel.: +49 345 2216301