Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Juni 2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174.2 „Riebeckplatz-Zukunftszentrum“ in der Fassung vom 12. Mai 2025 bestätigt und gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Veröffentlichung im Internet bestimmt (Beschluss-Nr.: VIII/2025/01027).
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 174.2 „Riebeckplatz Zukunftszentrum“ umfasst eine Fläche von ca. 7,8 ha.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem angefügten Lageplan ersichtlich.
Umweltbezogene Informationen sind zu den Schutzgütern Mensch (insbesondere Schallimmissionen, Gewerbelärm, Verkehrslärm, Kampfmittel, Katastrophenschutz, menschliche Gesundheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung), Tiere (insbesondere Fledermäuse, Zauneidechsen, Brutvögel, Eremit), Pflanzen (insbesondere Baumbestand), biologische Vielfalt (insbesondere Biotoptypen), Fläche (insbesondere Flächenversiegelung), Boden (insbesondere Versiegelung, Geologie und Hydrogeologie; Versickerungseigenschaften des Bodens, Altlasten), Wasser (insbesondere Niederschlagswasser, Niederschlagswassermanagement,), Luft (insbesondere Immissionen), Klima (insbesondere Lokalklima), Landschaft, Kulturgüter (insbesondere Kulturdenkmale, archäologische Kulturdenkmale, archäologische Bodendenkmale, Baudenkmale) und sonstige Sachgüter (insbesondere Änderung der Verkehrssituation) verfügbar.
Folgende umweltbezogene Fachgutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit liegen vor:
Gutachten
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174.2 „Riebeckplatz-Zukunftszentrum“ wird mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 2. September 2025 bis zum 6. Oktober 2025 über das Internet-Portal der Stadt Halle (Saale) unter: www.oeffentliche-auslegung.halle.de veröffentlicht und ist über das Internet-Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Halle/beteiligung/themen?format=Bauleitplan veröffentlicht.
Die in den textlichen Festsetzungen aufgeführten Rechtsnormen und normierten Rechtsquellen z. B. auch DIN-Normen und weitere technische Regelwerke können in der Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale), im Zimmer 16.08, Fachbereich Städtebau und Bauordnung, eingesehen werden.
Stellungnahmen zur Planung können bis zum 6. Oktober 2025 von jedermann elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse: planen@halle.de. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden Montag/Mittwoch/Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr, nach telefonischer Anmeldung, zur Niederschrift im Zimmer 16.08. Außerhalb dieser Zeiten ist dies nach telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr. 0345/221-4151) ebenfalls möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 0345/221-4733) ist auch hierfür erforderlich.
Ferner wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174.2 „Riebeckplatz-Zukunftszentrum“ in der Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale), im Foyer, ausgelegt.
Die Ansicht der ausgelegten Unterlagen ist während folgender Zeiten möglich: Montag/Mittwoch/Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 174.2 „Riebeckplatz-Zukunftszentrum“ unberücksichtigt bleiben.
Fachbereich Städtebau und Bauordnung Neustädter Passage 18 06122 Halle (Saale)
Tel.: +49 345 2216301