Umfrage Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt Moderne Verwaltung

Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.04.2024 bis 22.05.2024
  • Teilnehmer 1 Teilnehmer
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Förderrichtlinie „Sachsen-Anhalt Digital“

Die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ ist von einem ressortübergreifenden Entstehungsprozess geprägt. Vor diesem Hintergrund haben sich Querschnittsziele innerhalb der Strategie gebildet. Diese Querschnittsziele sollen nun durch nachhaltig implementierte und nachnutzbare Digitalisierungsprojekte gestärkt werden.

Die genauen Förderbedingungen können in der Richtlinie (als Gegenstand auf dieser Seite) eingesehen werden. Zur Antragsstellung ist das Antragsformular oder das Formular auf dieser Seite zu verwenden. Die Anträge sind elektronisch bis zum 22.05.2024 an digitales-mid@sachsen-anhalt.de oder über das Beteiligungsportal zu übermitteln.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Sachsen-​Anhalt. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung als nichtrückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 90 % bis zu einem Betrag von 120 000 Euro.

Für alle Fragen rund um die Förderrichtlinie und die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ steht das Referat 45 Digitalstrategie, Digitale Projekte unter digitales-mid@sachsen-anhalt.de zur Verfügung.

Aus technischen Gründen sind die einzelnen Textfelder im Antragsformular auf 4 000 Zeichen begrenzt. Sollten Sie längere Angaben vornehmen müssen, bitten wir Sie, auf das Word-Formular zurückzugreifen. 

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1 Projektantrag

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2 Projektinhalt

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Kontaktperson

Referat 45 - Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Datenschutzerklärung

Mit der  Eingabe der Daten geben Sie Ihre Einwilligung, dass im Rahmen der Antragsbearbeitung und zur Abwicklung der Förderung personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt sowie an die entsprechenden Stellen innerhalb der Landesverwaltung weitergegeben bzw. übermittelt und dort ebenfalls zu den genannten Zwecken verarbeitet und genutzt werden.

Zudem wurden Sie darauf hingewiesen, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. 
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einwilligen oder eine Einwilligung zum späteren Zeitpunkt widerrufen, wirkt sich dies nicht auf die von Ihnen beantragte Förderung aus. Die Daten können dann im jeweils gesetzlichen zulässigen Umfang verarbeitet werden.
 

Gegenstände

Übersicht
  • Lesefassung: Richtlinie Sachsen-Anhalt Digital
  • Strategie "Sachsen-Anhalt Digital 2030"
  • Antragsformular
  • De-minimis-Erklaerung
  • Hinweisblatt zum Antrag der Richtlinie - Sachsen-Anhalt Digital 2030

Informationen

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