Wann wurde der erste Computer für Zuhause ("Simon”) erfunden?
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58,2%
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1949
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34,2%
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1987
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5,1%
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1990
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2,5%
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keine Antwort
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1949 ist die richtige Antwort.
Wie hieß der erste Heimcomputer?
Der erste digitale, programmierbare Computer für den Heimgebrauch war der bereits 1949 von Edmund Berkeley, dem Begründer der ACM, vorgestellte Relais-Rechner Simon. Simon bestand aus nur 50 Relais und verfügte über keinen Mikroprozessor.
Wer gilt als maßgeblicher Entwickler und Wegbereiter des ersten Computers in Deutschland?
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15,2%
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Otto Hahn
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17,7%
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Werner von Siemens
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64,6%
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Konrad Zuse
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2,5%
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keine Antwort
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Konrad Zuse ist die richtige Antwort.
Z wie Zuse: Computer ist eine Erfindung aus Deutschland
Es gibt ein Leben vor Bill Gates und Steve Jobs. Dafür stand in den 1930er Jahren in Deutschland ein großes Z. Z wie Zuse, Konrad Zuse. Er baute in Berlin den ersten Computer der Welt zusammen.
Manchmal lachen Informatikstudenten in den USA. Der Computer eine Erfindung aus Deutschland? Unvorstellbar. Aber wahr. Zum 100. Geburtstag des Berliner Computerpioniers Konrad Zuse am 22. Juni rufen Museen die Erinnerung an den genialen Erfinder wieder wach. 1936 baute Zuse, gerade mal 26 Jahre alt, in einer Berliner Altbauwohnung einen Rechner zusammen. Der war so groß wie ein Doppelbett und bockte, wenn sich die mechanischen Schaltglieder verklemmten. Doch er hatte fast alles, was ein moderner Computer braucht. Zuse nannte seine Erfindung Z1 - Z wie Zuse.
Was bedeutet Digitalisierung?
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97,5%
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Verwendung von Daten und algorithmischen Systemen für neue oder verbesserte Prozesse, Produkte
und Geschäftsmodelle
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2,5%
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keine Antwort
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"Digitalisierung bedeutet die Verwendung von Daten und algorithmischen Systemen für neue oder verbesserte Prozesse, Produkte und Geschäftsmodelle" ist die richtige Antwort.
Zusatz: Unter Verwaltungsdigitalisierung (auch: Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung oder Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung) versteht man den Prozess, bei dem öffentliche Verwaltungen ihre Arbeitsabläufe, Register und Kommunikationskanäle auf digitale Technologien umstellen und ihre Dienstleistungen benutzerorientiert online bereitstellen.
Die Zugangsnummer (CAN) auf deinem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist nützlich, wofür?
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87,3%
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Hilft bei der Freigabe nach Falscheingabe der PIN
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2,5%
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Zum Merken deines Geburtsdatums, aber umgekehrt
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6,3%
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Zum Merken des Ausweis-Gültigkeitsdatums, aber umgedreht
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3,8%
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keine Antwort
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Hilft bei der Freigabe nach Falscheingabe der PIN ist die richtige Antwort.
Wo findet sich die Zugangsnummer (CAN)?
Auf der Vorderseite des Ausweises findest du rechts neben dem Gültigkeitsdatum eine sechsstellige Card Access Number, kurz CAN. Diese Zugangsnummer ermöglicht es dir, die Unterschriftenfunktion des Personalausweises zu nutzen oder die Pin der Online-Ausweisfunktion nach Falscheingabe erneut freizugeben. Außerdem machen Mitarbeiter bei Grenzkontrollen eine Abfrage mit ihr und du benötigst sie für deine Pin-Änderungen.
Wieviele Bürger in Deutschland sehen einen Vorteil darin, Behördendienste digital abzuwickeln?
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10,1%
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23%
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24,1%
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45%
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63,3%
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71%
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2,5%
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keine Antwort
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71 Prozent ist die richtige Einschätzung.
71 Prozent der Deutschen sehen einen Vorteil darin, Behördendienste digital abzuwickeln – das ist eines der zentralen Ergebnisse des eGovernment MONITOR 2023. Die Studie zeigt aber auch: 42 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind mit dem derzeitigen Angebot nicht zufrieden.
Vorteile digitaler Verwaltung nutzen
Die Herausforderungen der digitalen Verwaltung sind zahlreich, aber überwindbar, so das Fazit der Studie. Die Vorzüge liegen auf der Hand: Nutzerfreundliche und medienbruchfreie digitale Verwaltungsleistungen werden zunehmend von der Bevölkerung eingefordert, würden das Verwaltungspersonal deutlich entlasten und könnten sogar die Folgen des Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst abmildern.
Quelle: 71 Prozent der Deutschen sehen Mehrwert in E-Government | Öffentlicher Dienst | Haufe
Wofür steht die Abkürzung OZG?
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93,7%
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beantwortet
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6,3%
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keine Antwort
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Onlinezugangsgesetz ist die richtige Antwort.
Welches Ziel verfolgt das Onlinezugangsgesetz
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96,2%
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Die Digitalisierung der Verwaltung
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3,8%
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Sonstige
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Die Digitalisierung der Verwaltung ist die richtige Antwort.
Welche Vorteile sollen Bürgerinnen und Bürger durch das OZG erhalten?
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97,5%
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Schnellere Beantragung von Anträgen
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2,5%
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keine Antwort
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Schnellere Beantragung von Anträgen ist die richtige Antwort.
Wann wurde das OZG beschlossen?
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12,7%
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2015
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62%
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2017
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22,8%
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2020
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2,5%
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keine Antwort
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2017 ist die richtige Antwort
Was ist das OZG?
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten und ihre Verwaltungsportale miteinander zu verknüpfen. Das Bundesinnenministerium hat dafür in seiner OZG-Informationsplattform etwa 575 Verwaltungsleistungen identifiziert.
Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen dann das Ausfüllen, Ausdrucken und das Versenden der Anträge per Post mehr und mehr der Vergangenheit angehören. Sie können vieles dann jederzeit online erledigen und sind nicht mehr an die Öffnungszeiten der Verwaltung gebunden.
hier zum Onlinezugangsgesetz (OZG) (HTML), als Download (PDF)
Quelle: ozg.sachsen-anhalt.de
Wie viele übergeordnete Themenfelder gibt es im OZG?
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7,6%
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5
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22,8%
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10
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67,1%
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14
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2,5%
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keine Antwort
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14 Themenfelder ist die richtige Antwort.
Themenfeldplanung zur effizienten Umsetzung des OZG
Für eine effiziente Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wurden 14 sogenannte „Themenfelder“ zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. Deutschlandweit sind aktuell in diesen Themenfeldern 594 Verwaltungsleistungen erfasst, wovon 79 den Reifegrad 3 (Online-Leistung) bis Reifegrad 4 (Online-Transaktion) erreicht haben.
Auf der OZG-Informationsplattform des Bundes sind alle Verwaltungsleistungen zusammengefasst, für die digitale Lösungen umgesetzt werden müssen. Zu jeder Verwaltungsleistung sind Informationen hinterlegt, die für die Entwicklung der jeweiligen digitalen Angebote relevant sind. Die Leistungen sind nicht nach den Zuständigkeiten der Verwaltung sortiert und gruppiert, sondern aus der Sicht von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen strukturiert. Sie sind in Lebens- und Geschäftslagen gebündelt, die sich an den wirklichen Anliegen und dem Lebensalltag unserer Verwaltungskunden orientieren.
Nutzen Sie die OZG-Informationsplattform, um regelmäßig auf dem aktuellen Umsetzungsstand der OZG-Themenfelder zu bleiben. Anmeldung zur OZG-Informationsplattform
Wofür steht EfA im OZG-Kontext?
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22,8%
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Effizienz für Arbeitnehmer
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73,4%
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Einer für Alle
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3,8%
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Sonstige
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Einer für Alle ist die richtige Antwort.
OZG-Fokusleistungen
Der Bund hat sich Anfang 2023 dazu entschieden, zu 16 OZG-Leistungen eine fokussierte Begleitung vorzunehmen. Ziel ist es, attraktive flächendeckende Onlineangebote für zentrale Leistungen und Vorbildfunktion dieser Leistungen im föderalen Programm sowie für weitere Digitalisierungsvorhaben zu schaffen. Mögliche Hürden im Flächenrollout sollen frühzeitiger identifiziert und unter möglichen Mitigationsmaßnahmen eingeleitet werden. Als Fokusleistungen wurden Verwaltungsleistungen ausgewählt, die sehr häufig von Bürgern und Unternehmen genutzt werden. Mehr Informationen sind auf der OZG-Seite des Bundes: Digitale Verwaltung - Fokusleistungen (digitale-verwaltung.de) veröffentlicht.
Jede Fokusleistung wurde nochmals vom Land Sachsen-Anhalt priorisiert und für die jeweilige ein Statusbericht erstellt. Der Statusbericht liefert die aktuellen Projektinformationen zum Status, neue Entwicklungen, IT-Sicherheit und Datenschutz sowie zu den technischen, rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Dimensionen. Zudem werden Termine und weitere Informationen eines Online-Dienstes bekannt gegeben und auch dargestellt, wo der Online-Dienst verfügbar ist, das Rollout geplant ist und die Mitnutzung bekundet wurde. Die Fragen zur Nachnutzung einer Fokusleistung können so von allen Seiten betrachtet und entsprechend beantwortet werden.
Die flächendeckende Umsetzung in allen Kommune in Sachsen-Anhalt ist abgeschlossen von:
Media-Kit: Media-Kit zum EfA-Prinzip
Quelle: https://www.onlinezugangsgesetz.de/
Quelle: ozg.sachsen-anhalt.de/online-dienste/fokusleistungen