Landesentwicklungsplan Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt Öffentliche Auslegung

2. Entwurf Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 15.09.2025 bis 17.10.2025
Bild vergrößern

Am 2. September 2025 hat die Landesregierung den zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Stellen freigegeben.

Der zweite Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt umfasst folgende Planunterlagen:
• Textteil und Begründung,
• Hauptkarte,
• Festlegungskarte 1 - Raumstruktur,
• Festlegungskarte 2 - Mittelbereiche,
• Festlegungskarte 3 - Untertägige Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung,
• Erläuterungskarte - Schwerpunktraum für Landwirtschaft und
• Umweltbericht.

Im Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich 17. Oktober 2025 wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Beteiligung und Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise über das Beteiligungsportal

 Beteiligungsverfahren

Sollten Sie keine Möglichkeit zur Online-Beteiligung haben, können Sie Ihre Stellungnahme mit dem Stichwort „2. Entwurf LEP“ auch

  • per E-Mail ausschließlich an landesentwicklung-mid@sachsen-anhalt.de,
  • postalisch an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 26, Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg oder
  • zur Niederschrift im Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Standort Turmschanzenstraße zu den in der Bekanntmachung (Verlinkung) genannten Zeiten

einreichen.

Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sind gleichlautende Mehrfachstellungnahmen desselben Absenders über das Portal, per E-Mail per Brief und zur Niederschrift zu vermeiden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 des Raumordnungsgesetzes und § 21 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), unberücksichtigt.

Kontakt

Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Referat 26

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Mail: landesentwicklung-mid@sachsen-anhalt.de

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang