Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Januar 2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung in der Fassung vom 25. Juli 2024 bestätigt und gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Veröffentlichung im Internet bestimmt (Beschluss-Nr.: VIII/2024/00116).
Das Plangebiet befindet sich im Osten der Stadt Halle (Saale) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“.
Die im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158 anzupassenden Flächen erfassen einen Teil des Ufers der westlichen Seeseite und daran angrenzend die Wasserfläche in südlicher Richtung in der Gemarkung Büschdorf, Flur 1, Flurstücke 220/2 Teilfläche, 222/1 Teilfläche; Flur 2, Flurstücke 115/22 Teilfläche, 901, 955 Teilfläche und 963 Teilfläche sowie in der Gemarkung Kanena, Flur 1, Flurstücke 2019 Teilfläche und 350/1 Teilfläche. Außerdem verläuft die Geltungsbereichsgrenze am Ufer der westlichen Seeseite nördlich und südlich des Krienitzweges in der Gemarkung Büschdorf, Flur 2, Flurstücke 931, 933, 962, 983 und 996.
Die Fläche für den Kletterturm befindet sich nördlich des Krienitzweges in der Gemarkung Büschdorf, Flur 2, Teilfläche des Flurstückes 994.
Umweltbezogene Informationen sind zu den Schutzgütern Mensch (insbesondere Gewerbelärm, Gesundheit, Störfallbetriebe), Tiere (insbesondere Eidechsen, Fledermäuse, Brutvögel), Pflanzen (insbesondere Röhricht, Hecken, Armleuchteralgen), biologische Vielfalt, Fläche, Boden (insbesondere Bergbau), Wasser (insbesondere Grundwasser), Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter (insbesondere Bodendenkmale) und sonstige Sachgüter verfügbar.
Folgende umweltbezogene Fachgutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen vor:
- Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB als Teil B der Begründung mit Informationen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkung zueinander;
Gutachten
Stellungnahmen und weitere Informationen
Teilplan 1:
Teilplan 2:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung wird mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 6. Mai 2025 bis zum 17. Juni 2025 über das Internet-Portal der Stadt Halle (Saale) unter: www.oeffentliche-auslegung.halle.de veröffentlicht und über das Internet-Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter: https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de veröffentlicht.
Die in den textlichen Festsetzungen aufgeführten Rechtsnormen und normierten Rechtsquellen z. B. auch DIN-Normen und weitere technische Regelwerke können im Zimmer 16.08, Fachbereich Städtebau und Bauordnung, eingesehen werden.
Stellungnahmen zur Planung können bis zum 17. Juni 2025 von jedermann elektronisch übermittelt werden, an die E-Mail-Adresse: planen@halle.de. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden Montag/Mittwoch/Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr, nach telefonischer Anmeldung, zur Niederschrift im Zimmer 16.08. Außerhalb dieser Zeiten ist dies nach telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr. 0345/221-4151) ebenfalls möglich, darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden nach telefonischer Terminvereinbarung.
Ferner wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung in der Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale), im Foyer, ausgelegt.
Die Ansicht der ausgelegten Unterlagen ist während folgender Zeiten möglich: Montag/Mittwoch/Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung unberücksichtigt bleiben.
Fachbereich Städtebau und Bauordnung Neustädter Passage 18 06122 Halle (Saale)
Tel.: +49 345 2216301