Veranstaltung Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt Gesellschaft und Politik

Glasfasertag 2024

  • Status Beendet
  • Termin 17.06.2024 09:00 Uhr
  • Teilnehmer 7 Teilnehmer
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Glasfaser vernetzt Sachsen-Anhalt

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID) lädt Sie herzlich zum „Glasfasertag 2024“ nach Magdeburg ein:

Montag, 17. Juni 2024, 9 Uhr bis ca. 14.30 Uhr, Johanniskirche, Magdeburg

Was erwartet Sie?

  • Vorträge unter anderem von Digitalministerin Dr. Lydia Hüskens und Staatssekretär Bernd Schlömer (CIO)
  • eine Zwischenbilanz der Gigabit-Breitbandförderung in Sachsen-Anhalt
  • Abschluss und Auswertung der Glasfaserkampagne des MID
  • Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, kommunale Breitbandverantwortliche, Vertreterinnen und Vertreter aus Bundes- und Landespolitik und Ministerien sowie Bewilligungsbehörden und – last but not least – Vertreterinnen und Vertreter vieler Unternehmen der Telekommunikationsbranche, die für Gespräche und aktives „Netzwerken“ sicherlich gern zur Verfügung stehen
  • eine kleine Ausstellung mit Unternehmenspräsentationen und Infoständen
  • ein Themenblock „Mobilfunk“ mit Unterzeichnung eines Mobilfunkpaktes Sachsen-Anhalt (geplant)
Veranstaltungstermin
Montag 17.06.2024 09:00 - 14:30 Uhr
Veranstaltungsort
Johanniskirche Magdeburg
Johannisbergstraße 1, 39104 Magdeburg

Kontakt

Referat 46

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Teilnahmebedingungen

Bitte beachten:

Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Die Bildaufnahmen werden einzelne oder Gruppen von Teilnehmern zeigen, die nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID ST) sowie dessen Kooperationspartner der Veranstaltung können die Aufnahmen zur Information der Öffentlichkeit publizieren.

Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung auf 'mid.sachsen-anhalt.de' und 'glasfaser.sachsen-anhalt.de' sowie auf den Social-Media-Kanälen des MID ST (X, Instagram, LinkedIn).

Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person mitzuteilen.

Informationen

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