Dialog Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt Moderne Verwaltung

Förderrichtlinie Digitale Daseinsvorsorge

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.04.2024 bis 01.04.2025
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CoWorking Bild von Tumisu auf Pixabay

Förderrichtlinie Digitale Daseinsvorsorge

Das Land Sachsen-Anhalt fördert in dem vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet über den Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang („Just Transition Fund“) mit dem Ziel, durch Digitale Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Fachkräfte und Familien in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen im Land Sachsen-Anhalt zu halten sowie den Zuzug von Arbeitskräften in das Revier zu begünstigen, in dem durch die Schaffung Co-Working Spaces Anreize für die Menschen geschaffen werden, im ländlichen Raum wohnen zu bleiben, hinzuziehen sowie neue Tätigkeiten auszuüben, ohne den Wohnort wechseln zu müssen.

Was wird gefördert?

  • Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces (Infrastruktur)
  • Erstausstattung von Co-Working-Spaces, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working Spaces (digitale Konnektivität) sowie begleitende und unterstützende Vorhaben hinsichtlich der Co-Working Spaces

Wer wird gefördert?

  • Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung
  • Gebietskörperschaften
  • Anstalten
  • Stiftungen

Weiterführende Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie unter Digitale Daseinsvorsorge (ib-sachsen-anhalt.de)

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Ist die Förderung auch in Gebieten möglich die nicht in der Strukturwandelregion liegen?

Hauptorganisation (Moderator)

Nicht in dieser RL aber...

In dieser RL ist es aufgrund der EU-Förderung aus dem JTF (Just Transition Fund - Förderung für einen gerechten Übergang) noch nicht möglich. Aber wir arbeiten im MID an Fördermöglichkeiten für die anderen Regionen im Land.

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Mit der Beteiligung geben Sie Ihre Einwilligung, dass im Rahmen der Antragsbearbeitung und zur Abwicklung der Förderung personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt sowie an die entsprechenden Stellen innerhalb der Landesverwaltung weitergegeben bzw. übermittelt und dort ebenfalls zu den genannten Zwecken verarbeitet und genutzt werden.

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