Die Einführung des einheitlichen Organisationskontos (MeinUK) präsentieren wir Ihnen in der 49. OZG-Sprechstunde. Die Sprechstunde richtet sich an alle Behörden der mittelbaren Landesverwaltung.
Einführung des einheitlichen Organisationskontos (MeinUK) 49. Sprechstunde
Gemäß § 3 Abs. 3 sowie Abs. 4 Nr. 2 OZG wird das einheitliche Organisationskonto sowohl für Behörden als auch Unternehmen obligatorisch. Das bundesweit Einheitliche Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto) bietet die Möglichkeit, digitale Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden über einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu nutzen. Es stellt das bundesweit einheitliche Nutzerkonto für Unternehmen dar und ist darauf ausgelegt, dass es für alle Bereiche im Umfeld der öffentlichen Verwaltung genutzt werden kann. Mein Unternehmenskonto ist ein zentraler Authentifizierungs- und Identifizierungsdienst und bietet u. a. auch ein Postfach für die Kommunikation mit verschiedensten Behörden. Das Einheitliche Unternehmenskonto wird im Jahr 2024 in das Serviceportal Sachsen-Anhalt integriert und das Servicekonto Business ablösen. Darüber sprechen wir in unserer 49. OZG-Sprechstunde.
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Webseite: https://ozg.sachsen-anhalt.de/veranstaltungen/ozg-sprechstunde
Anleitung Veranstaltungstool: https://ozg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MF/OZG/Bilder/Veranstaltungen/OZG-Sprechstunden/dOnlineZusammenarbeit_Anleitung_Teilnahme.pdf
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